Die Täter sind erst 13 Jahre alt und emotional schon so verwahrlost

 

Nicht zu fassen: Schlägerei angezettelt und das Opfer im Internet mit Handy-Aufnahmen bloßgestellt

 

Nienburg (wbn). Ein anderes Kind mobben, schlagen und verletzen – und die Gewaltorgie auch noch mit der Handy-Kamera filmen und ins Internet stellen – das gab es bislang vorwiegend in Großbritannien. Doch jetzt schockieren solche mehrfachen Jugend-Straftaten auch im Weserbergland. Ein besonders krasser Fall ereignete sich im Raum Nienburg.

 

Einen aufgeklärten, aktuellen Fall beim Fachkommissariat für Kinder- und Jugenddelinquenz nutzt die Nienburger Polizei um über "Happy Slapping" aufzuklären. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet "fröhliches Einschlagen". "Hierzu nutzen die Täter Handys mit integrierter Kamera, um zuvor geplante oder wahllos durchgeführte Gewalttaten zu filmen und diese Videos per Kurzmitteilung zu versenden oder ins Internet einzustellen", erklärt Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin in Nienburg. So geschehen im Dezember 2009 an einer Nienburger Schule.

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Aufgrund der guten Zusammenarbeit der Schulen mit dem zuständigen Fachkommissariat 6 der Polizei Nienburg wurde der Fall aktenkundig und die besonders geschulten Sachbearbeiter für die Bearbeitung der Kinder- und Jugenddelikte tätig. Als Täter konnten vier 13- bis 15-Jährige Schüler ermittelt werden, die mit einem 14 Jahre alten Mitschüler eine Schlägerei anzettelten und die Tat mit einem Handy filmten. Die Aufnahmen wurden anschließend ins Netz gestellt, wobei auf die Seite rund 200 Mal zugegriffen wurde. "Das ist kein fröhliches Spiel sondern eine Straftat", betont Gabriela Mielke.

Den Tätern fehlt es häufig an Unrechtsbewusstsein. Als Motiv gilt das Bedürfnis, sich mit Extremhandlungen zu brüsten und die "Heldentaten" als Videobeweise zu dokumentieren. Durch so ein Handeln wird nicht nur das Opfer in erheblichem Maße beeinträchtigt. Auch auf die Täter kommen empfindliche Maßnahmen zu. So erfolgt eine Wohnungsdurchsuchung bei den ermittelten Tätern, die Sicherstellung der Handys und der benutzten Computer. Seitens der Staatsanwaltschaft besteht die Möglichkeit, die Geräte einzuziehen. "Im aktuellen Fall steht die Entscheidung, ob die Betroffenen ihre Handys zurück bekommen, noch aus", so die Pressesprecherin abschließend.

 

 

 
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