Sie können sich bald nicht mehr aussuchen, wo sie hin wollen:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen auf alle Jugendämter im Land verteilt werden

Dienstag 27. Oktober 2015 - Hannover (wbn). Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen künftig nicht mehr grundsätzlich von dem Jugendamt betreut werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sie angetroffen wurden. Stattdessen werden die ankommenden Kinder und Jugendlichen innerhalb von zwei Werktagen auf alle Jugendämter im Land verteilt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat heute eine entsprechende Verwaltungsverein­barung zustimmend zur Kenntnis genommen, die das Sozialministerium in Abstimmung mit den Kommunalen Spit­zenverbänden erarbeitet hat.

 

 

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Die Vereinbarung sei durch das am 15. Oktober verabschiedete Bundes­gesetz zur Verbesse­rung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kin­der und Jugendlicher nötig geworden, heißt es aus Hannover. Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft und schafft die Voraussetzun­gen für eine bundes­weite Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels.

Der neue Ablauf in Niedersachsen: Das Bundesverwaltungsamt weist Niedersachsen unbe­gleitete ausländische Kinder oder Jugendliche zur Aufnahme zu. Das Landesjugendamt muss dann die Kinder oder Jugendlichen innerhalb von zwei Werktagen einem Jugendamt in Nie­dersachsen zuweisen. Die Verteilung erfolgt auf alle Jugendämter in Niedersachsen. Be­rech­nungsgrundlage für die Verteilquote ist die Einwohnerzahl.

Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Niedersachsen kommen, zählten zu den Schutzbedürftigsten unter den Flüchtenden, erläuterte Sozialministerin Cor­nelia Rundt (SPD). Viele von ihnen seien traumatisiert. Im Vordergrund stehe bei der Verteilung das Kindeswohl. Das zur Inobhutnahme bestimmte Jugendamt müsse in jedem Einzelfall die Hilfe bieten, die gebraucht werde.

Bislang wurden unbegleitete Kinder oder Jugendliche von dem Jugendamt betreut, in dessen Einzugsbereich sie angetroffen wurden. Das führte zu sehr unterschiedlichen Be­lastungen der Jugendämter. Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen insgesamt knapp 600 Minderjährige von den Jugendämtern betreut, in 2013 waren es knapp 260. Im kommenden Jahr rechnet Niedersachsen mit rund 3.000 zu betreuenden Fällen. Die Kosten für die Betreuung übernimmt das Land Niedersachsen. Für das kommende Jahr wird der An­satz von rund 44 Millionen auf rund 92 Millionen Euro erhöht.

 
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