Antwort des Niedersächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtags-FDP

Anders als in Bielefeld: Der selbst ernannten "Pelzpolizei" rückt in Hannover und Südniedersachsen niemand auf den Pelz

Samstag 4. Februar 2017 - Hannover / Bielefeld (wbn). Selbst ernannte „Pelz-Polizisten“ sind nicht nur in Nordrhein-Westfalen sondern auch in Niedersachsen in Erscheinung getreten.

Während in der ostwestfälischen Metropole Bielefeld die Polizei gegen zwei sogenannte „Pelzpolizisten“ Anzeige erstattet hat, sind die Auftritte in der Landeshauptstadt Hannover und im südniedersächsischen Göttingen ohne Folgen geblieben. Das Innenministerium in Niedersachsen sieht offenbar keinen Grund zum polizeilichen Eingreifen gegen die falschen Kollegen. Es hat - so die Auffassung der Behörde in Hannover -  hinsichtlich der Tierschützer-Uniformen keine Verwechslungsgefahr mit echten Polizeiuniformen gegeben. Nachfolgend die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage verschiedener Landtagsabgeordneter der FDP im Niedersächsischen Landtag im Wortlaut:


Fortsetzung von Seite 1

„Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Presseberichten zufolge hat die Polizei in Bielefeld ein Strafverfahren gegen zwei Tierschützer eingeleitet, die in mehreren deutschen Städten Passanten kritisch auf ihre Pelzbekleidung angesprochen haben und sich dabei als „Pelz-Polizei" ausgaben, was auf Jacke und Mütze zu lesen war. Nach Angaben der Polizei Bielefeld erweckte die Kleidung „durch die Aufdrucke, aber auch durch Farbe und Form den Eindruck einer Uniform der Polizei".

Das Strafverfahren sei eingeleitet worden, da die Tierschützer die Aktion nicht angemeldet hätten, die Bekleidung uniformartig erschien und der geschützte Begriff „Polizei" verwendet worden sei. Der Verdacht laute auf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sowie den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

Unter anderem war die „Pelz-Polizei" auch in Hannover aktiv.

Vorbemerkung der Landesregierung

Grundsätzlich ist der Begriff „POLIZEI" als eingetragene Wortmarke geschützt und kann bei unbefugtem Gebrauch auch im Wege eines Unterlassungsanspruchs durchgesetzt werden, da unter dem Begriff Polizei die jeweiligen Polizeibehörden des Landes und des Bundes, gegebenenfalls auch in ihrer Gesamtheit, verstanden werden, wobei eine entstehende „Zuordnungsverwirrung" erforderlich ist (Urteil des OLG Hamm vom 20. Mai 2016).

Strafrechtlichen Schutz bieten die §§ 132 und 132a Strafgesetzbuch (StGB), wonach die Amtsanmaßung und das Tragen von Uniformen „die auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmung" eingeführt wurden oder diesen zum Verwechseln ähneln bei entsprechendem Vorsatz unter Strafe gestellt werden.

Da ausweislich des in den Medien veröffentlichten Bildmaterials die Uniformen aber keine echten Polizeiuniformen sind und auch ganz offensichtlich von den Dienstuniformen von niedersächsischen Polizeibeamten abweichen, ist nicht von einer „Zuordnungsverwirrung" oder einer Möglichkeit der Verwechslung auszugehen. Auch wird mit einer „Pelz-Kontrolle" keine polizeiliche Befugnis oder Aufgabe wahrgenommen, sodass auch keine Amtsanmaßung in Betracht kommt.

Nach Medienberichten und nach einer Eigendarstellung im Internet handelte es sich um Aktionen des Deutschen Tierschutzbüros e.V., das aus der öffentlichen Diskussion um die Anti-Pelz-Kampagne Konsequenzen gezogen habe und die Aktivisten nicht mehr als „Pelz-Poli-zei", sondern als „Pelz-Ermittler" einsetzen werde. Der Name werde allerdings nicht aus juristischen Erwägungen geändert; man habe sich im Vorfeld sehr wohl beraten lassen, ob die Verwendung des Begriffs „Polizei" unbedenklich sei. Dennoch habe man sich nun aus Achtung vor der Behörde dazu entschieden, der Anti-Pelz-Kampagne einen neuen Namen zu geben (Zitat).

1. In welchen niedersächsischen Städten gab es Aktionen der „Pelz-Polizei"?

Das Auftreten von Akteuren der „Pelz-Polizei" wird, soweit kein Anlass dazu vorliegt, weder von den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei registriert noch dokumentiert. Gleichwohl wurden die Polizeidirektionen gebeten, soweit dort bekannt, über die jüngsten Aktionen der „Pelz-Polizei" zu berichten. Demnach ergibt sich folgendes Bild:

Akteure der „Pelz-Polizei" sind nach polizeilichen Erkenntnissen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - lediglich im Bereich der Landeshauptstadt Hannover (12. Januar 2017) und im Stadtgebiet (Fußgängerzone) von Göttingen (25. Januar 2017), hier allerdings mit dem Kleidungsaufdruck „Pelz-Ermittler" im Rahmen einer verwaltungsbehördlich angezeigten Kundgebung „Gegen Echtpelz in der Mode" aufgetreten.

2. Werden in diesen Städten ebenfalls Strafverfahren eingeleitet und, wenn ja, wegen welcher Vergehen, wenn nein, aus welchem konkreten Grund nicht?

Strafverfahren wurden im Bereich der Polizeidirektion Hannover nicht eingeleitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

In Göttingen wurde - weder im Vorfeld der versammlungsrechtlichen Aktion noch bei dessen Durchführung - ordnungswidriges und / oder strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt; die von der Versammlungsbehörde ausgesprochene zeitliche und örtliche Beschränkung wurde polizeilich überwacht und gab keinen Anlass zu einer Beanstandung.

3. Ist gegen die Gruppierung, welche für die Aktion verantwortlich war, bzw. gegen einzelne Mitglieder bereits zuvor strafrechtlich ermittelt worden und, wenn ja, wegen welcher Vergehen?

Beim Auftreten der Akteure der „Pelz-Polizei" in Hannover wurden polizeilicherseits keine Maßnahmen durchgeführt; eine polizeiliche Datenerhebung hat nicht stattgefunden.

Bei dem in Göttingen aufgetreten Verein bzw. für den Anmelder der versammlungsrechtlichen Aktion liegen keine Erkenntnisse über strafrechtliche Ermittlungsverfahren vor.“

 

 
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