Anzeichen ignoriert, 14-jähriges Mädchen nicht ernstgenommen
Gutachten belegt: Bistum Hildesheim trägt Mitschuld an Missbrauchsfällen

Dienstag 17. Oktober 2017 - Hildesheim (wbn). Das Bistum Hildesheim hat kürzlich den Bericht zu mehreren mutmaßlichen Missbrauchsfällen veröffentlicht, den das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München im Auftrag der Diözese erstellt hat.

Das Gutachten benennt vor allem im Umgang mit verschiedenen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen den pensionierten Priester Peter R. deutliche Versäumnisse des Bistums.

 

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„Die eigene Schuld und das eigene Versagen im Umgang mit diesen Fällen lastet auf uns. Die Opfer und ihre Angehörigen bitte ich im Namen unseres Bistums um Vergebung. Uns ist sehr bewusst, dass ihnen großes Leid widerfahren ist. Mich beschämt das zutiefst, und es macht mich zerknirscht und traurig“, sagt Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger, Diözesanadministrator des Bistums Hildesheim.

Bistum soll strafrechtliche Ansätze ignoriert haben

Im Umgang mit den Vorwürfen gegen Peter R. attestieren die Gutachter dem Bistum, während seines mehr als 20-jährigen Wirkens in der Diözese Ansatzpunkte für straf- und kirchenrechtliche Ermittlungen ignoriert und den Schutz möglicher weiterer Opfer außer Acht gelassen zu haben. Auch seien Peter R. nie wirksam Grenzen aufgezeigt worden.

Außerdem wird der Umgang des Bistums mit der im März 2010 getätigten Meldung eines 14-jährigen Mädchens, wonach es Opfer sexualisierter Gewalt durch Peter R. geworden sei, kritisch beleuchtet. Nach Einschätzung der IPP-Wissenschaftler haben der damalige Domkapitular Heinz-Günter Bongartz und andere Mitverantwortliche vor sieben Jahren eine Reihe empfindlicher Fehleinschätzungen vorgenommen. Darüber hinaus wurde die Vorgeschichte von Peter R., der als einer der Haupttäter am Berliner Canisius-Kolleg gilt, bei der Bewertung des Falls nicht angemessen berücksichtigt.

„Beraterstab zu Fragen sexuellen Missbrauchs“ soll umgestaltet werden

Ausgehend von den Vorschlägen des IPP, wird das Bistum den Beraterstab zu Fragen sexuellen Missbrauchs umgestalten, aufwerten und durch weiteren externen Sachverstand verstärken. An der Spitze dieses Gremiums werde eine Person stehen, die selbst beruflich unabhängig vom Bistum ist.

Der Beraterstab soll nach Angaben des Bistums einen eigenen hauptamtlichen Geschäftsführer bekommen, der von der Hauptabteilung Personal/Seelsorge entkoppelt wird. Auf diese Weise wird das Gremium in Fragen des sexuellen Missbrauchs ein Gegenüber zur Bistumsleitung bilden.

„Außerdem wird es im Bistum künftig Ansprechpartner geben, die in fünf verschiedenen Regionen des Bistums angesiedelt sind. Angestrebt wird dabei eine enge Zusammenarbeit mit unabhängigen und entsprechend qualifizierten Personen, die diese Aufgabe für die Diözese übernehmen“, heißt es.

Das komplette Gutachten ist auf der Internetseite des IPP abrufbar: (PDF-Datei)

 
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