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Beim Absägen zuschauen und dann mitnehmen:
Stadt Rinteln verkauft Grünschnitt

Montag 29. Januar 2018 - Rinteln (wbn). Grünes gegen Bares: Die Stadt Rinteln verkauft gegen Höchstgebot den im Stadtgebiet anfallenden Heckenschnitt und diverses Geäst.

So läuft’s: Wer am meisten bietet, kann zusehen wie die Mitarbeiter des Baubetriebshofs alles absägen und muss anschließend „zeitnah“ das nun ihm gehörende Grüngut aus dem öffentlichen Raum wegschaffen. Vorher muss allerdings der Nachweis erbracht werden, dass der Bieter überhaupt die Möglichkeit hat, größere Mengen abtransportieren zu können.

 

 

Fortsetzung von Seite 1

 

Nachfolgend die Pressemitteilung der Stadt Rinteln im Wortlaut:

„Die Stadt Rinteln als Eigentümerin verkauft gegen Höchstgebot das an Ort und Stelle im Gebiet der Stadt Rinteln anfallende organische Material, überwiegend Heckenschnitt und Geäst. Die Einteilung von Abholgebieten bleibt vorbehalten. Der Grünschnitt muss zeitnah, nach der zuvor erfolgten Schnitt- oder Fällmaßnahme vor Ort abgeholt werden. Die Örtlichkeit muss sauber hinterlassen werden (Wirtschaftswege, landwirtschaftliche Flächen, Wegeränder, Böschungen, sonstige städtische Flächen).

Zum Aufschieben, Aufnehmen und Abtransportieren sind entsprechende Fahrzeuge notwendig und bereitzustellen (Radlader, Schlepper, Transportfahrzeuge, ggf. Häcksler).

Das Mindestgebot beträgt 250,- Euro.

Die Rückschnittzeitpunkte an Hecken, Gehölzen sowie sonstigen Rekultivierungsmaßnahmen sind gesetzlich geregelt und sind regulär bis Ende Februar 2018 und im Zeitraum von November 2018 bis Februar 2019 auszuführen. In diesen Monaten fällt entsprechendes Schnittgut an, welches nach Absprache mit dem Baubetriebshofleiter, Herrn Hartmann, Vorort abzuholen ist.

Schriftliche Angebote sind bis zum 06.02.2018 um 10:00 Uhr, bei der Stadt Rinteln, Bauamt - Zi.-Nr. 236, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, in dem dafür zur Verfügung gestellten, verschlossenen Umschlag abzugeben. Danach eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Abgabeschluss.

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit zum Abtransport des Schnittgutes ist mit dem Angebot einzureichen.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt Rinteln ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Nach Zuschlag wird eine vertragliche Regelung über die Verkaufsbedingungen geschlossen.

Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt Rinteln, Baubetriebshof, Herr Hartmann, Tel. 05751-403946 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .“

 

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