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Er wollte Kunstwerke im Millionenwert verscherbeln - da wurde ein Kunstvermittler stutzig

Wegen Hehlerei mit Polke-Bildern verurteilt: Richter hat dem Hotelier aus der Stadt des Lügenbarons nicht geglaubt

Bodenwerder/Hildesheim (wbn). Ein 58-jähriger Hotelier aus der Münchhausenstadt Bodenwerder ist wegen Hehlerei in einem Prozess vor dem Hildesheimer Landgericht  zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Er habe versucht illegal erworbene Werke des verstorbenen Künstlers Sigmar Polke zu verkaufen. Es geht dabei um einen geschätzten Gesamtwert von 1,5 Millionen Euro bei insgesamt 16 Werken der seinerzeit in Köln lebenden Malerlegende Polke, die dem Postrealismus zugerechnet worden ist. Im Sommer vor zwei Jahren soll der Hotelier den Versuch unternommen haben die Werke an Galeristen zu verkaufen. Es handelte sich dabei um Diebesgut. Einen 37-jährigen Kunstvermittler aus Spelle hatte der Schleuderpreis von 200.000 bis 250.000 Euro stutzig gemacht. Im Verlaufe des Gespräches mit dem Hotelier aus Bodenwerder  kamen bei dem Kunstvermittler Zweifel über die Angaben zur Herkunft der Bilder auf.

 

 

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Noch während des Telefongespräches erhielt der Kunstvermittler entsprechende Ablichtungen der Bilder per E-Mail zugesandt. Nach eigenen Recherchen stellte der Vermittler fest, dass sich die zum Kauf angebotenen Bilder nicht mehr im Atelier des Künstlers befanden und somit der Verdacht bestand, dass diese entwendet wurden.  Der Hildesheimer Richter ist sich sicher, dass der unter Hehlerverdacht stehende  Hotelier gewusst haben muss, dass mit den Bildern etwas nicht stimmt. Verteidiger Roman von Alvensleben hat Revision angekündigt. Grund: Das Gericht stütze sich allein auf Vermutungen, habe keine Beweise.

Hinweis der Redaktion: Unter der Überschrift „Es geschah in der Münchhausenstadt…“ hatten die Weserbergland-Nachrichten.de in ihrer Holzmindener Ausgabe am 12. August 2010 bereits ausführlich über die polizeilichen Ermittlungen berichtet.

 

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