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Polizei stößt in Hessisch Oldendorf auf illegales Waffenlager

Unglaublich: Maschinengewehre und Maschinenpistolen, Revolver und Stichwaffen lagen in der Wohnung herum

Hessisch Oldendorf (wbn). Unglaublicher Waffenfund. Eine Internetrecherche und eine anonyme Anzeige hat die Polizei auf die Spur eines illegalen Waffenlagers in Hessisch Oldendorf gebracht.

Haarsträubende Zustände: Die Waffen lagen in der Wohnung herum. Der 46 Jahre alte Wohnungsinhaber war nicht im Besitz der erforderlichen Waffenscheine. Ihm droht nun sogar eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Unter den gefundenen Waffen befanden sich Maschinenpistolen und Maschinengewehre.



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Nachfolgend der Polizeibericht aus Hameln: „Bei einer Wohnungsdurchsuchung in einem Hessisch Oldendorfer Ortsteil fanden Einsatzbeamte der Polizeiinspektion Hameln am Mittwochmorgen, 4.12.2013, mehrere Dutzend Schusswaffen, unter anderem Pistolen, Revolver, Repetiergewehre, aber auch Maschinenpistolen und -gewehre, sowie Hieb- und Stoßwaffen auf. Die Waffen lagen größtenteils ungesichert in den verschiedenen Wohnungsräumlichkeiten herum. Da der 46-jährige Wohnungsinhaber nicht im Besitz der erforderlichen behördlichen Erlaubnisse ist, ermittelt die Polizei nun wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz.

Durch die Waffenbehörde der zuständigen Landkreisverwaltung wurde bereits 1991 ein Waffenbesitzverbot gegen den 46-Jährigen ausgesprochen. Auch damals waren bei dem 46-Jährigen erlaubnispflichtige Waffen aufgefunden worden, deren Besitz dem Mann aber zuvor ebenfalls nicht genehmigt worden war.

Durch eine anonyme Anzeige und eine Internetrecherche wurden die Ermittler Anfang Oktober auf den Umstand des illegalen Waffenbesitzes aufmerksam. Über die zuständige Staatsanwaltschaft konnte im Zuge der Ermittlungen dann ein Tatverdacht gegen den 46-Jährigen und ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung erwirkt werden. Nach der Begutachtung der Waffen durch das Landeskriminalamt Niedersachsen wird die Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben werden.“

 

 

 

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