Keine vollendeten Tatsachen in Bad Nenndorf - Bodenwerder dient als abschreckendes Beispiel

Stadtrat wartet Bürgerbegehren ab: Verein "Mehr Demokratie" fordert aufschiebende Wirkung

Bad Nenndorf (wbn). Wie der Verein Mehr Demokratie mitteilt, hat der Rat der Stadt Bad Nenndorf gestern abend beschlossen, während des laufenden Bürgerbegehrens zum Agnes-Miegel-Denkmal im Kurpark der Stadt keine vollendeten Tatsachen zu schaffen und das Denkmal bis zum Ausgang des Bürgerbegehrens dort zu lassen, wo es jetzt steht.

Der Stadtrat hatte im Oktober beschlossen, das Denkmal aus dem Kurpark zu entfernen. Im Februar wurde ein Bürgerbegehren gestartet, das diesen Beschluss aufheben soll und das Denkmal am jetzigen Platz belassen will. Mehr Demokratie lobt den Stadtrat für diese umsichtige Entscheidung und fordert gleichzeitig den Landtag auf, bei den anstehenden Reformen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eine frühzeitig eintretende aufschiebende Wirkung einzuführen.

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Wie Mehr Demokratie e.V. weiter mitteilt, sehe das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz derzeit keine aufschiebende Wirkung von Bürgerbegehren vor und erlaube ausdrücklich das Schaffen vollendeter Tatsachen, die den Zielen von Bürgerbegehren entgegenstehen. Bad Nenndorf geht hier einen anderen Weg, was Mehr Demokratie e.V. freut.Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Niedersachsen sagt dazu: „Der Rat von Bad Nenndorf nimmt das Anliegen des Bürgerbegehrens ernst und verhält sich fair.“

Grundlage für die Forderung von Mehr Demokratie nach Einführung einer aufschiebenden Wirkung seien Negativbeispiele aus der Vergangenheit. So wurde beispielsweise 2006 in Bodenwerder ein Wald aus Gemeindeeigentum an privat verkauft, obwohl kurz vor der entscheidenden Ratssitzung die Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht wurden, die diesen Verkauf verhindern wollten. Weitere Negativbeispiele gebe es aus Clausthal-Zellerfeld, St.Andreasberg und Ottersberg. Mit einer aufschiebenden Wirkung werde verhindert, dass Tatsachen geschaffen werden, die einem Bürgerbegehren entgegenstehen. Weber fordert: „Die aufschiebende Wirkung soll frühzeitig ab einer bestimmten Unterschriftenzahl greifen, wie zum Beispiel in den Hamburger Bezirken.“ Weber erläutert, dass eine aufschiebende Wirkung die Verunsicherung aus der Welt schaffe, die bei vielen Bürgerbegehren mit im Spiel sei, weil Initiativen oft nicht wüssten, wie der Rat reagiert.

Nach Angaben von Mehr Demokratie gibt es derzeit neun Bundesländer mit aufschiebender Wirkung (Hamburg, Bayern, Schleswig-Holstein, Thüringen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen, Brandenburg). Niedersachsen stelle mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis, vollendete Tatsachen zu schaffen, einen bedauerlichen Einzelfall unter den Bundesländern dar. Weber abschließend: „Dieser Zustand muss ein Ende haben“.

Das Bürgerbegehren in Bad Nenndorf wurde Ende Februar gestartet. Für die Sammlung der 890 Unterschriften ist sechs Monate Zeit. Sollte diese Hürde übersprungen werden, kommt es zum Bürgerentscheid. Es wäre der zweite Bürgerentscheid in Bad Nenndorf, im September wurde über die Zukunft des Kurhauses abgestimmt. Damals lehnte eine Mehrheit die Pläne des Stadtrates ab, das Kurhaus abzureißen. Der Stadtrat könnte dem Anliegen des Bürgerbegehrens auch entsprechen, dann würde der Bürgerentscheid entfallen.

 

 
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