Abkochgebot: Leitungswasser in Brevörde und Grave nicht trinkbar
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Brevörde und Grave sind betroffen: Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland hat für beide Ortschaften ein Abkochgebot verhängt. Leitungswasser darf dort nicht unbehandelt getrunken werden. Die Maßnahme gilt bis auf weiteres.
Was das Abkochgebot bedeutet
Wer in Brevörde oder Grave lebt, muss Leitungswasser vor dem Gebrauch abkochen. Das gilt für das Trinken, die Zubereitung von Speisen und das Zähneputzen sowie für Babynahrung.
Für Duschen, Baden und die Nutzung im Haushalt, etwa im Geschirrspüler oder in der Waschmaschine, ist das Abkochen nicht erforderlich.
Vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit
Der Wasserverband bezeichnet das Abkochgebot ausdrücklich als vorbeugende Maßnahme, um mögliche gesundheitliche Risiken auszuschließen. Besonders gefährdet bei Verunreinigungen im Trinkwasser sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Verunreinigungen entstehen häufig durch Bakterien, die ins Leitungsnetz gelangen. Typische Ursachen sind Schäden an Rohrleitungen, Druckschwankungen oder Arbeiten an der Wasserversorgung. Zur konkreten Ursache des Abkochgebots in Brevörde und Grave hat der Verband bisher keine Angaben gemacht.
Wasserverband Ithbörde/Weserbergland zuständig
Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland ist für die Trinkwasserversorgung in der Region zuständig. Sein Versorgungsgebiet umfasst Teile des Landkreises Holzminden. Brevörde und Grave gehören zur Samtgemeinde Bodenwerder-Polle.
Wann das Abkochgebot aufgehoben wird, ist offen. Der Verband will die Bevölkerung informieren, sobald das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Bewohner in den betroffenen Gebieten sollten Wasser vor dem Trinken mindestens eine Minute sprudelnd kochen lassen und anschließend abkühlen lassen. Alternativ ist abgepacktes Mineralwasser aus dem Handel möglich.
Wer unsicher ist, ob sein Haushalt betroffen ist, kann direkt beim Wasserverband Ithbörde/Weserbergland nachfragen. Der Verband ist verpflichtet, über die Lage und über Änderungen zu informieren.
Über den weiteren Verlauf werden die Weserbergland-Nachrichten berichten.


