Da staunt die Polizei in Bad Pyrmont:

Eine Zeugin wie aus dem Bilderbuch: Energisch, hartnäckig und präzise

Dienstag 10. Juli 2018 - Bad Pyrmont (wbn). Auch das ist Zivilcourage: Eine 46 Jahre alte Frau aus Bad Pyrmont beobachtete wie ein Lkw mit niederländischem Kennzeichen einen geparkten Pkw gestreift hatte. Und ergriff die Initiative!

Der Brummi-Fahrer hielt nach 600 Metern zwar an, fuhr aber dann weiter ohne sich um den beschädigten Pkw zu kümmern.

 

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Die Pyrmonterin hatte all das aufmerksam beobachtet und den Niederländer sogar auf seinen Unfall aufmerksam gemacht. Mehr noch: Sie ließ sich auch noch den Ausweis des Lkw-Fahrers zeigen und notierte sich die Personalien. Als dieser dennoch wieder wegfuhr ohne die Situation zu klären, informierte die Frau die Polizei in Bad Pyrmont. Der ahnungslose Golf-Besitzer, dessen Fahrzeug beschädigt worden war, kann nun Schadensansprüche gegen die Versicherung des Niederländers geltend machen. Eine solch mustergültige Zeugin trifft die Polizei auch nicht alle Tage.

Nachfolgend der Polizeibericht. „Am 09.07.2018, gegen 11.30 Uhr, streifte ein niederländischer Lkw mit Anhänger auf der Schillerstraße einen ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkenden VW Golf. Am Golf wurde der linke Außenspiegel beschädigt, am Lkw der rechte Außenspiegel. Nach dem leichten Zusammenstoß fuhr der Lkw noch ca. 600 Meter weiter, bevor er anhielt und seinen beschädigten Außenspiegel wieder richtete.

Eine 46-jährige Zeugin aus Bad Pyrmont, die mit ihrem Pkw hinter dem Lastzug fuhr, hatte den Unfall nicht nur beobachtet, sondern hielt am Anhalteort hinter dem Lastzug an und hielt dem Kraftfahrer sein Fehlverhalten vor.

Der 38-jährige Niederländer wies sich noch gegenüber der Zeugin aus, setzte danach aber dennoch seine Fahrt fort. Die Zeugin hatte sich die Personalien des Lkw-Fahrers sowie die Kennzeichen von Lkw und Anhänger notiert und den Vorgang anschließend sofort bei der Polizei angezeigt.

Dank ihres engagierten und umsichtigen Vorgehens kann der 34-jährige Besitzer des Golfs jetzt seine Schadensansprüche gegenüber der Versicherung des Lastzuges geltend machen. Sofortfahndungsmaßnahmen nach dem Lkw verliefen bislang erfolglos."

 
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