Landrat Tjark Bartels spricht von unreflektierter Empörungsrhetorik

Missbrauchsfall Lügde: Landkreis Hameln-Pyrmont weist die Vorwürfe des Kindsvaters in vollem Unfang zurück

Mittwoch 8. Mai 2019 - Hameln / Lügde (wbn). Der Landkreis Hameln-Pyrmont weist die Vorwürfe des leiblichen Vaters im Missbrauchsfall Lügde in vollem Umfang zurück.

Der Kindsvater, dessen Tochter ohne sein Wissen in die Hände des sogenannten Pflegevaters und Hauptverdächtigen in dem Kinderschänder-Fall auf dem Campingplatz in Lügde abgegeben worden sein soll, habe nicht, wie von ihm eindringlich behauptet, alarmierende Hinweise an die Jugendbehörde gegeben. Wörtlich heißt es in der Landkreis-Stellungnahme: „Aus den hier geführten Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, wonach sich der Kindsvater, insbesondere im Jahr 2016, wiederholt mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt haben will. Es liegen auch keine Aktenvermerke darüber vor, in denen er sich über die Wohnunterkunft auf dem Campingplatz beschwert.“

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Auch habe der Kindsvater die Vaterschaft seinerzeit nicht, wie von ihm behauptet, anerkannt.
Landrat Tjark Bartels fügt dieser Darstellung seiner Kreisbehörde eine Anmerkung zum politischen Klima hinzu, in dem dieser Missbrauchsfall auf dem Campingplatz in Lügde derzeit diskutiert wird.
Dazu heißt es in der Erklärung seiner Pressesprecherin wörtlich: „Wenig Verständnis hat Bartels für den politischen Umgang mit diesem Fall. „Die unreflektierte Empörungsrhetorik wird weder der Sache gerecht noch hilft sie weiter! Die Trittbrettfahrer und Steinewerfer, die versuchen, politisches Kapital daraus zu schlagen, instrumentalisieren den Missbrauchsfall und sind aber selbst beim Thema Prävention und Aufarbeitung nicht zu sehen auf weiter Flur“, erklärt Bartels.“
Wortlaut der Stellungnahme des Landkreises Hameln-Pyrmont
Die Landkreis-Stellungnahme von heute Nachmittag in vollem Umfang: „Zu den von dem Kindsvater gemachten Aussagen wird von hier aus wie folgt Stellung genommen:

Der Kindsvater hat die Vaterschaft nicht anerkannt, diese wurde vielmehr vom Amtsgericht im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens  per Beschluss festgestellt.  Der Kindsvater hat zu keinem Zeitpunkt ein Umgangsrecht oder das Sorgerecht für seine Tochter beantragt. Unterhaltszahlungen hat der Kindsvater zu keinem Zeitpunkt geleistet.

Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes erfolgte von Geburt an durch Unterhaltsvorschussleistungen des Jugendamtes.

Nachdem der Kindsvater nach der Geburt zunächst regelmäßige Besuchskontakte  hatte, wurden diese in den folgenden Jahren zunehmend unregelmäßiger. Seit 2014 gibt es in den hier geführten Akten keinen Hinweis mehr auf Besuchskontakte zwischen Vater und Tochter. Aus den hier geführten Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, wonach sich der Kindsvater, insbesondere im Jahr 2016, wiederholt mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt haben will. Es liegen auch keine Aktenvermerke darüber vor, in denen er sich über die Wohnunterkunft auf dem Campingplatz beschwert.

Alle weiteren Aspekte, die der Kindsvater nicht selbst öffentlich gemacht, unterliegen dem Sozialdatenschutz und können daher nicht in der Öffentlichkeit erörtert werden.  Aufgrund des sich aus den v. g. Punkten ergebenden Gesamteindrucks, wonach sich ein ernstgemeintes Interesse an dem Kind und väterliche Fürsorge nur schwer erkennen lassen, sowie  des  fehlenden Umgangs- bzw. Sorgerechts wurde hier keine Veranlassung gesehen, ihm Auskünfte zu erteilen.

Nachdem der Kindsvater Anfang Februar 2019 mit dem Jugendamt in Kontakt getreten ist, gab es inzwischen mehrere Gespräche im Jugendamt, an denen er beteiligt wurde. Auch künftig soll die Zusammenarbeit mit ihm zum Wohle seines Kindes fortgesetzt werden.

Zur politischen Bewertung nimmt Landrat Tjark Bartels deutlich Stellung: „Von allen Beteiligten ist der Landkreis die einzige Behörde, die von Beginn an detailliert informiert und von sich aus Fehler benannt hat. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Verantwortung an, Konzepte und Lösungen zu entwickeln, um Missbrauch viel früher zu entdecken und Kinder zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag für alle mit Kinderschutz betrauter Arbeit liefern zu können. Eine intensive Projektarbeit haben wir bereits im Februar begonnen.“ Wenig Verständnis hat Bartels für den politischen Umgang mit diesem Fall. „Die unreflektierte Empörungsrhetorik wird weder der Sache gerecht noch hilft sie weiter! Die Trittbrettfahrer und Steinewerfer, die versuchen, politisches Kapital daraus zu schlagen, instrumentalisieren den Missbrauchsfall und sind aber selbst beim Thema Prävention und Aufarbeitung nicht zu sehen auf weiter Flur“, erklärt Bartels.“

 

 
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