Kreis Minden-Lübbecke teilt mit:
Prostituierte müssen sich ab dem 1. September beim Ordnungsamt Bielefeld anmelden

Freitag 11. August 2017 - Minden (wbn). Der Mühlenkreis Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli bundesweit das Prostituiertenschutzgesetz gilt und sich Sexdiener gleich welchen Geschlechts ab dem 1. September im Ordnungsamt Bielefeld anzumelden haben. Außerdem müssen sie sich einer Gesundheitsberatung unterziehen.

Das betrifft „alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen“, heißt es in einer Mitteilung. Und: Das Gesetz gilt auch bei Tantra-Massagen oder für Escort-Services und für Prostituierte, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie freies Wohnen oder Essen, Schmuck erhalten. Wer ein Sex-Etablissement betreibt, benötigt dazu eine behördliche Erlaubnis.

 

 

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Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:

• Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige.

• Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin beziehungsweise des Betreibers.

Gesundheitsberatung und Anmeldungen zentral in Bielefeld

Die gesundheitliche Beratung, die Anmeldung und das Informations- und Beratungsgespräch werden auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für alle sechs Kreise in Ostwestfalen-Lippe (Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn) durch die Stadt Bielefeld wahrgenommen. Die Bezirksregierung Detmold habe diese Form interkommunaler Zusammenarbeit positiv begleitet und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt, heißt es aus Minden.

Die Gesundheitsberatung für Prostituierte erfolgt ab dem 1. September 2017 im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Nikolaus-Dürkopp-Straße 5-9, Zimmer E01 und E03 im Erdgeschoss nach vorheriger Terminabsprache (Telefon 0521/51-3876).

Die Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte / Prostituierter in Ostwestfalen kann nach vorheriger Terminabsprache (Telefon 0521/51-5072, -5073 und -5074) ab dem 1. September 2017 im Ordnungsamt im Neuen Rathaus erfolgen (Niederwall 23, Eingang gegenüber dem Haupteingang, beschriftet mit Stadt Bielefeld, 320.22).

Die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes ist beim Ordnungsamt in Bielefeld an der genannten Adresse zu beantragen, wenn der Betrieb seinen Sitz in Bielefeld bereits hat oder haben soll, ansonsten bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung – also im Kreis Minden-Lübbecke beim Kreis-Ordnungsamt.

 
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