Sieben Millionen Frauen könnten davon profitieren
Erhöhung der Mütter-Rente: Deutscher Land-Frauenverband fordert zügige Umsetzung

Donnerstag 30. August 2018 – Berlin (wbn). Das Bundeskabinett in Berlin hat beschlossen, dass künftig alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zusätzlich einen halben Rentenpunkt erhalten.
Von diesem Beschluss könnten rund sieben Millionen Frauen profitieren. Damit kommt die Bundesregierung einer langjährigen Forderung des Deutschen Land-Frauenverbands (dlv) näher. Der dlv fordert schon seit langem Gerechtigkeit für alle Mütter, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.
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Dazu dlv-Präsidentin Scherb:„Wir freuen uns, dass endlich wieder Bewegung in das Thema kommt und wir uns der Gerechtigkeit ein Stück annähern. Wir hoffen, dass die Gesetzgeber den Beschluss des Kabinetts schnell umsetzen und Mütter bald von der Verbesserung profitieren. Es ist ein weiterer kleiner Mosaikstein, um Altersarmut bei Frauen zu verringern. Aber wir bleiben dabei – erst mit einer Erhöhung auf drei Rentenpunkte für alle Mütter kann von einer echten Gleichberechtigung gesprochen werden. Halbgerecht ist trotzdem ungerecht. Auch an unserer Kernforderung nach einer gesamtgesellschaftlichen Finanzierung werden wir weiterhin festhalten und diese konsequent einfordern“.

Der Koalitionsvertrag sah vor, dass nur Mütter ab dem dritten Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen zusätzlichen Rentenpunkt erhalten. Die jetzige Lösung ist nach Meinung des Deutschen Land-Frauenverbands (dlv) besser als die ursprüngliche.

Gerade Frauen im ländlichen Raum und besonders die Bäuerinnen, die zeitlebens im Familienbetrieb mitarbeiteten, haben oftmals keinen eigenen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diese Frauen sieht der Deutsche Land-Frauenverband beim Inkrafttreten der Gesetzesänderung Vorteile: Die Mindestbeitragszeit beträgt fünf Jahre und bereits mit zwei Kindern kann dann ein Rentenanspruch entstehen.

Bei Müttern mit einem Kind reicht die geplante Erhöhung um einen halben Punkt nicht aus, um den Anspruch geltend zu machen. Dennoch sollten sie nachrechnen, ob sich eine freiwillige Beitragsnachzahlung lohnt und dann einen Antrag auf Altersrente stellen. Es ist sinnvoll, die Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.
 
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