Auch die Eltern waren nicht über die Zulässigkeit informiert

Polizei stoppt Elfjährigen auf nicht zugelassenem Hoverboard

Freitag 30. August 2019 - Bad Salzdetfurth (wbn). Ein Elfjähriger war mit einem E-Board auf dem Gehweg unterwegs und wurde prompt kontrolliert.

Denn dieses Hoverboard ist nicht zulassungsfähig. Er war sich dessen nicht bewusst.

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Und auch die Eltern hatten sich nicht über die Rechtslaqe informiert. Dazu die Polizei: „Beim Kauf dieser Hoverboards oder auch E-Scooter sollte man sich zunächst über die Nutzungsmöglichkeiten bzw. die erlaubte Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum informieren. Sonst kann es schnell zu verkehrsrechtlichen Verstössen kommen.“

Nachfolgend der Polizeibericht: „ Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am Mittwoch, 28.08.2019 gegen 13:55 Uhr in der Ortschaft Wendhausen ein sogenanntes E-Board (Hoverboard)fahrend auf dem Gehweg festgestellt. Da diese Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulassungsfähig sind, wurde der Fahrzeugführer von der Polizei kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der 11-jährige Fahrer offensichtlich nicht wusste, dass er mit diesem Gefährt im öffentlichen Verkehrsraum nicht fahren durfte.

In diesem Zusammenhang weisst die Polizei daraufhin, dass nicht zulassungsfähige Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nicht genutzt werden dürfen. Um ein Kraftfahrzeug benutzten zu können, muss eine allgemeine Betriebserlaubnis, Zulassung, Haftpflichtversicherung und ggf. auch eine entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen. Die Eltern des Jungen hatten sich offensichtlich nicht über die gültige Rechtslage informiert und die Fahrt des Jungen geduldet.

Beim Kauf dieser Hoverboards oder auch E-Scooter sollte man sich zunächst über die Nutzungsmöglichkeiten bzw. die erlaubte Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum informieren. Sonst kann es schnell zu verkehrsrechtlichen Verstössen kommen.“

 
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