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„Inzidenz“ von 50 infizierten Personen pro 100.000 Einwohner ist überschritten

Überraschende Wende an diesem Wochenende: Schweden-Rückkehrer müssen in Niedersachsen in Quarantäne

Sonntag 7. Juni 2020 - Hannover / Stockholm (wbn). Mein lieber Schwede! Schweden ist mit seiner anfangs unterschätzten Corona-Situation zum Gesundheitsrisiko für die europäischen Nachbarn geworden. Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich jetzt in eine vierzehntägige Quarantäne begeben.

Dies hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute mitgeteilt. Der Grund: Schweden hat die für die Regelung maßgebliche sogenannte „Inzidenz“ von 50 infizierten Personen pro 100.000 Einwohner an diesem Wochenende überschritten. 

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Die Quarantäne wird in Paragraph 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt. Dementsprechend müssen sich aus Schweden einreisende Personen unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort begeben.

Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Zwingend geboten ist ein Zuhausebleiben für vierzehn Tage. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.

 

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