Aufgrund der sich ständig bessernden Corona-Inzidenzzahlen

Ab Montag weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen im Landkreis Hameln-Pyrmont

Freitag 18. Juni 2021 - Hameln (wbn). Ab Montag gibt es eine weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Das hat heute Nachmittag ein Sprecher der Landkreisverwaltung mitgeteilt.

Nachfolgend die entsprechende Mitteilung aus dem Hamelner Kreishaus im Wortlaut:

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„Bereits am 15.6.2021 stellte die Landesregierungen weitere Lockerungen hinsichtlich der bisher geltenden Kontaktbeschränkungen in Aussicht (vgl. Aussicht auf weitere Lockerungen | Nds. Staatskanzlei (niedersachsen.de)). Die geänderte Nds. Corona-Verordnung soll bereits heute im Laufe des Tages veröffentlicht werden und sieht sodann Änderungen der Vorschriften bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10 vor, voraussichtlich ab dem 21.06.2021. Diese gelockerten Regelungen finden im Kreisgebiet bereits ab Montag, den 21.06.2021, Anwendung.

 

Seit dem 4. Juni 2021 liegt die täglich vom Robert Koch Institut (RKI) übermittelte Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hameln-Pyrmont konstant unter 10, so dass die erforderlichen Voraussetzungen für die kürzlich beschlossenen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vorliegen.

 

Private Zusammenkünfte sind dann in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen möglich, wobei Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte sowie genesene Personen nicht mitgezählt werden. Die Zahl der Haushalte ist dabei nicht begrenzt. Sofern alle Personen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, sind zudem auch Zusammenkünfte mit mehr als 25 bzw. 50 Personen zulässig. Vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen in diesem Fall keinen Test vorweisen.

 

Die Lockerung der Kontaktbeschränkungen führt dazu, dass bei Sitzungen oder Veranstaltungen mit höchstens 25 Personen in geschlossenen Räumen oder 50 Personen unter freiem Himmel keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden muss. Zudem entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucherinnen und Besucher von Clubs und Diskotheken. Hier ist aber weiterhin der Nachweis eines negativen Coronatests notwendig. Ausgenommen sind nur vollständig geimpfte oder genesene Personen.

 

In Gastronomiebetrieben sind private Feiern wieder mit einer unbegrenzten Anzahl an Personen zulässig, wobei die Testpflicht gilt, sofern die Zahl der Personen 25 in geschlossenen Räumen oder 50 unter freiem Himmel überschreitet.

 

Zurzeit ist noch unklar, ob die Regelungen bereits aufgrund der Nds. Corona-Verordnung ab Montag den 21.06.2021 greifen, oder ob eine rechtsverbindliche Feststellung des Landkreises im Wege einer Allgemeinverfügung erforderlich sein wird.

 

Nichtsdestotrotz sollen, auch nach Rücksprache mit der Polizei und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden, die Erleichterungen aufgrund der anhaltenden niedrigen 7-Tages-Inzidenz für die Bürgerinnen und Bürger bereits ab Montag gelten: „Den Menschen im Landkreis sollen aus der kurzfristigen Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung keine Nachteile entstehen. Deshalb gelten die neuen Regelungen im Kreisgebiet bereits ab Montag“, erklärt Landrat Dirk Adomat.

 

Die komplette Fassung der aktuellen Nds. Corona VO ist hier Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen zu finden.

 

Häufige Fragen beantwortet das Land zeitnah auf seiner FAQ-Seite:

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) | Portal Niedersachsen

 

 
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