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Opelfahrer übersieht Polizeifahrzeug

Zusammenstoß mit Streifenwagen bei Einsatzfahrt - Säugling verletzt

Montag 15. November 2021 - Hannover (wbn). Fünf Verletzte bei einem Zusammenstoß eines Streifenwagens während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.

Unter den fünf leicht verletzten Personen befindet sich ein erst drei Monate alter Säugling.

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Der 31 Jahre alte Fahrer eines Opel Meriva hatte offenbar die Einsatzfahrt des Polizeiwagens nicht bemerkt und fuhr bei Grünin die Kreuzung Weidendamm / Arndtstraße / Herschelstraße ein. Die Polizei: „Bis auf die 17-jährige Mitfahrerin des Opel Meriva wurden alle beteiligten Personen leicht verletzt und wurden ambulant im Krankenhaus behandelt.“ Nachfolgend der Polizeibericht: „Am Samstagnachmittag, 13.11.2021, ist ein Streifenwagen während einer Einsatzfahrt auf der Kreuzung Weidendamm/Arndtstraße/Herschelstraße mit einem von rechts kommenden Opel kollidiert. Zwei Polizeibeamte und drei Insassen des Opel wurden bei dem Unfall leicht verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes (VUD) Hannover war der Streifenwagen gegen 16:20 Uhr auf dem Weg zu einer gemeldeten Körperverletzung im Innenstadtbereich. Dazu schaltete der 27-jährige Fahrer des Streifenwagens Blaulicht und Martinshorn ein.

Neben ihm war ein 24-jähriger Polizeibeamter im Einsatzfahrzeug. Bei der Einsatzfahrt kam er vom Weidendamm, querte die Arndtstraße und wollte geradeaus in die Herschelstraße einfahren. Ein 31-Jähriger war zeitgleich mit seinem Opel Meriva, besetzt mit ihm, einer 27-Jährigen, einer 17-Jährigen und einem drei Monate alten Säugling, auf der Arndtstraße in Richtung Vahrenwalder Straße unterwegs. Der 31-Jährige fuhr bei grüner Ampel in die Kreuzung ein. Dabei stießen die beiden Fahrzeuge zusammen.

Bis auf die 17-jährige Mitfahrerin des Opel Meriva wurden alle beteiligten Personen leicht verletzt und wurden ambulant im Krankenhaus behandelt.

An den beiden Fahrzeugen entstand insgesamt ein Schaden von circa 14.000 Euro.

Der VUD Hannover ermittelt nun wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung.“

 

 

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