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Am Samstag werden sie in Kraft treten

Ausblick auf die anstehenden Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung

Montag 6. Dezember 2021 - Hannover (wbn). Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer Fortschreibung der Corona-Verordnung.

Sie soll noch heute Abend in die Abstimmung gehen, am Donnerstag im Sozialausschuss erörtert, am Freitag veröffentlicht werden und am kommenden Samstag, 11. Dezember 2021, in Kraft treten.

 

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Vorgesehen sind im Wesentlichen eine Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangener Woche Donnerstag sowie zusätzliche Möglichkeiten bei der Anwendung der in Niedersachsen bereits seit dem 25. November 2021 geltenden 2Gplus-Regelung.

Hier eine kurze Übersicht über die Änderungen, die die Landesregierung vorschlagen wird:

Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.

Private Zusammenkünfte von (ausschließlich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein.

Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen.

Die zulässigen Veranstaltungen sollen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften – so wird vorgeschlagen werden – nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen bzw. 5.000 Personen draußen nur noch mit einer max. Auslastung von 30%. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 bzw. Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.

Ein generelles Verbot soll in Warnstufe drei und in regionalen Hotspots auch für Messen gelten.

Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in Warnstufe drei und in allen regionalen Hotspots schließen müssen.

Wie in der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossen, soll der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und genesene Personen begrenzt werden. Dies soll nicht für Geschäfte der Grundversorgung und für Apotheken gelten.

Überall im Einzelhandel soll es jedoch ab Warnstufe 2 eine strenge Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske geben. Das würde dann auch im ÖPNV gelten.

Ab der Warnstufe drei und in regionalen Hotspots soll zukünftig auch draußen die Vorgabe 2Gplus greifen.

 

 

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