Ab 1. Januar 2025:
Stadt Hameln führt Übernachtungssteuer ein
Dienstag 1. Oktober 2024 - Hameln (wbn). Die Übernachtungssteuer in Hameln kommt zum 1. Januar 2025. Dies hat der Rat der Stadt entschieden.
Der Steuersatz beträgt 4 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises und wird als sogenannte indirekte Steuer von den Betreiberinnen und Betreibern direkt an die Stadt Hameln abgeführt. „Ob diese die Übernachtungssteuer auf ihre Gäste umlegen oder sie selbst tragen, ist ihnen freigestellt“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Hameln.
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Betreiberinnen und Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Camping- oder Wohnmobilplätzen oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben sollen nun in den kommenden Tagen Post mit weiteren Informationen von der Stadt Hameln bekommen.
Ist die Steuer ab 2025 eingeführt, soll die Steueranmeldung einmal im Quartal erfolgen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Übernachtungen, die zwar vor dem 1. Oktober gebucht wurden, aber erst im kommenden Jahr stattfinden, werden nicht besteuert. Zudem sind auch Lehrerinnen und Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sowie ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter von der Steuer befreit.
„Mit der Übernachtungssteuer erhält die Stadt bestehende touristische Infrastrukturen wie das Museum und Angebote der Hameln Marketing und Tourismus GmbH und finanziert ihr Weiterbestehen. Schließungen und Einsparungen, die dem Tourismus in Hameln schaden würden, sollen so umgangen werden“, heißt es.
Betreiberinnen und Betreiber, die kein Infoschreiben erhalten, werden gebeten, sich per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder telefonisch unter 05151/202-1384 zu melden. Die Übernachtungssteuersatzung, den Vordruck für die Steueranmeldung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) gibt es auch online unter www.hameln.de/uebernachtungssteuer