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Fachgewerkschaft zeigt beim Warnstreik der BHW-Mitarbeiter Flagge
komba-Verhandlungsführer Peter Specke: BHW Hameln ist kein Billiglohnstandort

Von Ralph Lorenz

Hameln (wbn). Das BHW Hameln ist kein „Billiglohnstandort“ – das hat auf der gestrigen Betriebs-Versammlung der komba-Verhandlungsführer Peter Specke für die Tarifgemeinschaft komba, dpvkom und dbv deutlich gemacht. Die Beschäftigten von BHW/Postbank seien im Integrationsprozess in die Deutsche Bank nicht für „Peanuts“ zu haben, betonte der Spitzenfunktionär im Schulterschluß mit Ver.di-Chef Bsirske.

Komba hatte gestern in der Hamelner Innenstadt im Meer der mehr als 1000 demonstrierenden BHW-Beschäftigten ordentlich Flagge gezeigt. Der Standort Hameln mit seinen qualifizierten Mitarbeitern sei nicht mit „Billigkreditfabriken“ zu vergleichen, hieß es seitens der komba-Mitglieder in der BHW. Die Kommunalgewerkschaft für Beamte und Arbeitnehmer ist die einzige Fachgewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst. In der komba Gewerkschaft haben sich Beschäftigte der Kommunen und Länder sowie ihrer privatisierten Dienstleistungsunternehmen zusammengeschlossen. Auf der Betriebsversammlung in der Hamelner Rattenfängerhalle war dem Arbeitgeber nochmals der nachfolgende  komba-Forderungskatalog unterbreitet worden, wobei schon jetzt eine Ausweitung des Streikes nicht ausgeschlossen wird. 
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Die Gewerkschaft hatte gestern mit zu dem Warnstreik der BHW-Beschäftigten aufgerufen – die Weserbergland-Nachrichten.de haben bereits ausführlich berichtet:

 

1.             Abschluss eines Überleitungstarifvertrages zum Schutz aller betroffenen Beschäftigten bei Maßnahmen der Ausgliederung, Verschmelzung, Verlagerung oder sämtlicher sonstiger Umstrukturierungsformen. Gegenstand des Überleitungstarifvertrages sind sämtliche bisherigen Tarifverträge, die in den betroffenen Herkunftsunternehmen Geltung haben.

2.             Sicherung bisheriger tariflicher Standards (Besitzstandswahrung), z.B.:
- Anerkennung aller bisherigen Beschäftigungszeiten – Beibehaltung
der bestehenden Unkündbarkeitsregelungen
- Beibehaltung sämtlicher finanzieller Leistungen
- Schutz vor Abgruppierung
- Wahlrecht auf Übernahme sämtlicher bisher erworbener Ansprüche
auf Resturlaub/Mehrarbeit oder Abgeltung bei Überführung in eine
andere Rechtsform

3.             Fortgeltung der Überleitungsregelungen zum Entgelttarifvertrag der Deutschen Postbank AG vom 20. August 2003 in der jeweils gültigen Fassung

4.             Dauerhafte Anpassung von Teilzeitmodellen

5.             Übernahme von geeigneten Auszubildenden

6.             Beschäftigungsgarantie von mindestens 15 Jahren (verbunden mit Standortgarantie z.B. Hameln)

7.             Rückkehrrecht zum Herkunftsunternehmen

8.             Sicherstellung, dass Mitarbeiter in Traineeprogrammen/Einarbeitungsphasen planmäßig ihre Zielvergütung erhalten.

 

 

 

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