Werden jetzt schwarz-gelbe Gesetzesmuster rot-grün gestrickt?

Jahns: Rot-grüner Gesetzentwurf zur Wiedereinführung von Stichwahlen bleibt viele Fragen schuldig

Hannover (wbn). Schmeißt die neue rot-grüne Landesregierung so manches schwarz-gelbe Gesetz jetzt wieder über den Haufen, wie zum Beispiel die Abschaffung der Stichwahl?

Zum heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Wiedereinführung der Stichwahlen erklärte die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angelika Jahns: „Das Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt viele Fragen offen. Das lässt sich schon daran erkennen, dass die Überschrift der ersten Drucksache noch eine Änderung der Kommunalverfassung ankündigt, im Text aber nur noch vom Kommunalwahlgesetz die Rede ist."

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Jahns kritisierte, dass etwa die Frage offen bliebe, wie lange die nun gewählten Kandidaten überhaupt im Amt bleiben sollen. Schließlich hätten SPD und Grüne eine Kürzung der Amtszeiten bereits im Koalitionsvertrag thematisiert. Diese Frage müsse redlicherweise mit der Frage der Stichwahl geklärt werden.

Es sei abwegig zu behaupten, dass ein Bürgermeister, der mit 51 Prozent der Stimmen in einer Stichwahl bei einer Wahlbeteiligung von 30 Prozent gewählt wurde, stärker legitimiert sei als ein Kandidat, der mit 40 Prozent bei einer 50-prozentigen Wahlbeteiligung gewählt werde. „Bei keiner Wahl ist die Wahlbeteiligung so gering wie bei Stichwahlen", sagte Jahns, „wo soll da die von SPD und Grünen angeführte, größere demokratische Legitimation sein?".

Tatsächlich, so die CDU-Politikerin, ginge es Rot-Grün darum, für vermeintlich bessere Chancen ihrer Bürgermeister-Kandidaten zu sorgen. Von den Bürgermeistern, die bei der vergangenen Kommunalwahl unter 50 Prozent der Stimmen bekommen haben, stammen sieben von der SPD und sechs von der CDU - „und von denen hat sich auch noch keiner über mangelnde demokratische Legitimation beschwert".

 

 
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