Wie Innenminister Pistorius dem Bleiberechtspaket seine Handschrift aufdrücken will

Vorstoß im Bundesrat: Kein Sprachnachweis bei Ehegatten-Nachzug und Abschiebehaft als letztes Mittel

Donnerstag 22. Januar 2015 - Hannover (wbn). Abschaffung des Ehegatten-Sprachtests und die Abschiebehaft als "ultima ratio", als wirklich letztes Mittel - diese Änderungen will Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius im Bleiberechtspaket nachbessern lassen, das nunmehr dem Bundesrat zur Beratung vorliegt.

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den Entwurf des „Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" beschlossen. Das Gesetz liegt nun dem Bundesrat zur Beratung vor. Im Vorfeld dieser Beratungen am 6. Februar 2015 sieht der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Bleiberechtspaket. „Trotz der erkennbaren Fortschritte, gerade für gut integrierte und schon lange in Deutschland lebende Menschen, muss beim Thema Ehegattennachzug und Abschiebehaft nachgebessert werden", so Pistorius.

 

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Abschiebehaft als „ultima ratio"

„Die Anwendung von Abschiebehaft kann aus niedersächsischer Sicht nur die ultima ratio sein", so Pistorius. Danach sollen grundsätzlich nur solche Ausreisepflichtige in Haft genommen werden können, die entweder straffällig geworden sind oder sich mehrfach einer angekündigten Abschiebung entzogen haben. „Eine Fluchtgefahr kann schon deswegen nicht vorliegen, weil Geld an Schleuser für die Einreise nach Deutschland gezahlt werden musste. Die Argumentation im Gesetzentwurf des Bundes ist zynisch. Die meisten dieser Menschen haben doch keine Möglichkeit, anders nach Europa zu gelangen als womöglich letzte Ersparnisse für den Schleuser aufzuwenden, um sich in Sicherheit zu bringen."

Kritik übt Pistorius auch an dem von der Bundesregierung geplanten Ausreisegewahrsam. Auch wenn die Freiheitsentziehung hier nur für eine kurze Zeitspanne gelten solle, seien die Voraussetzungen dafür nicht akzeptabel, so der Minister. Nach dem Gesetzentwurf soll bereits die fehlende Mitwirkung des Betroffenen ausreichen, um die freiheitsentziehende Maßnahme durchzuführen.

„Sprachnachweis beim Ehegattennachzug abschaffen"

Außerdem fordert der Innenminister die Abschaffung des so genannten Ehegatten-Sprachtests. Dabei geht es um eine spezielle Einreiseregelung für Ehepartner von in Deutschland lebenden Frauen und Männern. Sie dürfen nur dann zu ihren deutschen oder ausländischen Ehepartnern nachziehen, wenn sie schon vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen haben. „Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis zu Recht gerügt. Der Sprachnachweis ist für bestimmte Personengruppen schlichtweg unverhältnismäßig", so der Minister.

So sind beispielsweise Ehegatten - gleich welcher Nationalität - von in Deutschland lebenden EU-Bürgern und US-amerikanischen, australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen und neuseeländischen Staatsbürgern vom Sprachnachweise befreit. Ausländische Ehegatten von Deutschen dagegen müssen ihn erbringen. „Das ist diskriminierend, nicht nachvollziehbar und das versteht doch niemand. Warum soll der Sprachnachweis zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und zur Förderung der Integration ausgerechnet beim Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen erforderlich sein? Das leuchtet mir nicht ein", so Pistorius weiter.

Deswegen wird Niedersachsen im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens die Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug fordern, wie es vor Deutschland bereits Dänemark, die Niederlande und Österreich getan haben.
 
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