Heimtückisch das Opfer mit dem Taxi angefordert

Messerstich unmittelbar neben den Kehlkopf: Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen 18-Jährigen

Dienstag 3. Februar 2015 - Hildesheim (wbn). Haftbefehl wegen versuchten Mordes in Hildesheim erlassen: Ein 18-Jähriger soll einer Taxifahrerin aus „Rache“ in den Hals gestochen und dabei den Kehlkopf nur knapp verfehlt haben.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hildesheim hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft daraufhin Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Hildesheimer erlassen. Er ist des versuchten, heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung dringend verdächtig.

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Den Ermittlungen zufolge soll der heranwachsende Beschuldigte am 31. Januar 2015 kurz nach Mitternacht ein Taxi für sich und vier weitere alkoholisierte Jugendliche für eine Fahrt von Groß Düngen nach Hildesheim angefordert haben. Die eintreffende 57-jährige Fahrerin soll die Fahrgäste darauf hingewiesen haben, dass sie fünf Personen nicht transportieren könne, worauf es unter Protest lediglich zur Zahlung der Anfahrtsgebühr, nicht aber zum Transport gekommen sein soll.

Kurz vor 2.30 Uhr soll der Beschuldigte erneut bei der Taxizentrale angerufen und das Taxi der 57-Jährigen zu einem klärenden Gespräch in die Innenstadt bestellt haben. Der Beschuldigte soll das Taxi bestiegen und erklärt haben, nach Groß Düngen zu wollen. In Höhe der Wollenweberstraße soll er überraschend von der Fahrerin ein Wendemanöver gefordert haben.

Zum selben Zeitpunkt soll er der 57-Jährigen im Bereich Wollenweberstraße mit einem Messer mit 16 cm langer Klinge plötzlich und unerwartet 2 bis 2,5 cm tief in den Hals direkt neben den Kehlkopf gestochen haben. Grund dafür soll Rache für den abgelehnten Transport der Gruppe gewesen sein. Der Zeugin sei es gelungen, die messerführende Hand des Beschuldigten zu ergreifen und weiterführende Angriffe abzuwehren. Der Beschuldigte habe das Messer fallen lassen und aus Angst die Flucht ergriffen.

Der Beschuldigte wurde heute dem Haftrichter vorgeführt. Der Beschuldigte hat angegeben, sich zwar an den Stich erinnern zu können, im Übrigen aber Erinnerungslücken zu haben. Auch zum Motiv könne er keine Angaben tätigen.

Der Haftrichter erließ Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.
 
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