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Heute Abend wurde Urteil zum Prozeß gegen das Kreisjugendamt bekannt

Der Streit um die Heim-Einweisung: Celle bestätigt Sorgerecht für Eltern, betont aber auch die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Jugendbehörde

Celle/Hameln (wbn). Im Streit um das Sorgerecht für seine Tochter kann sich das Hamelner Ehepaar, über das die Weserbergland-Nachrichten.de  vor kurzem berichtet haben, nach Angaben seines Hamburger Anwaltes Rudolf von Bracken durch das Oberlandesgericht Celle „voll bestätigt sehen“. 

Dem erkennbar in "bürgerlichen Verhältnissen" lebenden Paar war vom Kreisjugendamt für die Dauer eines halben Jahres das Kind entzogen und in ein Heim eingewiesen worden, aus dem sich die Zwölfjährige aus eigenem Antrieb entfernt hatte und zu den Eltern zurückgekehrt war. Die Familie und der Anwalt informierten die Redaktion heute Abend über den nunmehr schriftlich vorliegenden Beschluß des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts.  In dem Urteilsspruch heißt es wörtlich: „Auf die Beschwerde der Antragsgegner werden die Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengericht – Hameln vom 10. September 2010 und vom 4. Juni 2010 geändert und der Antrag des Jugendamtes auf vorläufige Entziehung des Sorgerechts im einstweiligen Anordnungsverfahren zurückgewiesen.“ Mit anderen Worten: Das Elternpaar hat das Sorgerecht in vollem Umfang zurückerhalten. "Gründe, die es rechtfertigen könnten, den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung das Sorgerecht für (Name des Kindes aus datenschutzrechtlichen Gründen weggelassen - die Red.) zu entziehen, liegen nicht vor", lautet ein Kernsatz der Urteilsbegründung.

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In einer ersten Stellungnahme bestätigte der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, die Nachricht von dem Beschluss aus Celle, legte aber Wert auf die Feststellung, dass das Gericht in Celle die seinerzeitige „Inobhutnahme“ der zwölfjährigen Tochter durch das Kreisjugendamt als „rechtmässig“ erachtet habe. Für das Kind werde von dem Oberlandesgericht „zur Zeit“ keine Gefährdung gesehen.

Der Rechtsstreit zwischen den Eltern und dem Jugendamt ist offenbar noch nicht beendet. In der Hauptsache werde in Hameln weiterverhandelt, heißt es seitens des Landkreises.

Was den Hinweis von Landrat Rüdiger Butte betrifft, so hat der Senat in Celle in der Tat ausdrücklich angemerkt: "...Die Inobhutnahme von ... (Kindesname wieder weggelassen - die Red.) im April 2010 dürfte im Hinblick auf die Schilderungen des Kindes gegenüber der Polizei und dem Jugendamt (Bericht über wiederholte Schläge durch die Eltern, Mithilfe bei der nächtlichen Katzenversorgung, kein Eingehen der Eltern auf Wünsche des Kindes, unzureichende Versorgung des Kindes mit Schulbrot etc.) und dem erklärten Willen des Kindes, von den Eltern getrennt zu werden, nicht zu beanstanden gewesen sein. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Eltern dieser Maßnahme zunächst zugestimmt hatten..."

Anmerkung der Redaktion: Die Eltern hatten wiederum Darstellungen über "wiederholte Schläge" oder "Mithilfe bei der nächtlichen Katzenversorgung", wie sie auch in Celle wiederholt und vom Senat aufgegriffen worden sind, als längst widerlegt bezeichnet.

 

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