Deutschland hat WLAN-Nachholbedarf:
Telekom stellt neues Hotspot-Paket für Städte und Kommunen vor

Dienstag 14. Juni 2016 - Bonn (wbn). Städte sollen Bürgern in öffentlichen Einrichtungen künftig leichter kostenfreien Zugang zum Internet bieten können. Die Telekom stellt dazu ein neues Produktpaket „Public WLAN 4.0“ vor. Das Paket ist speziell auf Kunden der öffentlichen Hand zugeschnitten. Es enthält den Zugang für drahtloses Internet sowie die dafür nötige technische Ausstattung.

Die Kosten der Public WLAN 4.0-Pakete variieren nach Größe der zu versorgenden Fläche, der Anzahl der Internetzugänge sowie dem technischen Aufwand. Die Basislösung mit bis zu vier Geräten zur Aussendung des WLAN-Signals etwa für die Versorgung eines Rathauses kostet im Paket monatlich 39 Euro.

 

 

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Darin enthalten ist eine kostenfreie Surfstunde pro Tag je Besucher des Rathauses. Hinzu kommen Einmalkosten für die Zugangshardware, die bei 293 Euro beginnen, sowie eine monatliche individuelle Servicegebühr für die Technik.

Alternativ zur kostenfreien Surfstunde kann die Stadt auch für monatlich 99 Euro 24 Stunden freies Internet für ihre Bürger einrichten sowie optional zusätzliche Geräte wie Router, Controller, weitere Zugangspunkte in Gebäuden, eine individuell gestaltete Startseite für den Login oder einen Jugendschutzfilter hinzubuchen.

Patrick Molck-Ude, der das Netzgeschäft der Deutschen Telekom mit Großkunden verantwortet, sagt: „Freier Internetzugang ist die Basis für eine vernetzte Informationsgesellschaft. Noch ist der Technologiestandort Deutschland hier nicht auf Augenhöhe mit anderen Industrieländern. Daher treibt die Telekom mit ihrem Angebot die Verbreitung öffentlicher WLANs voran.“

Mit einem Klick im Netz und ohne Haftungsrisiko für die Kommune

Wer das öffentliche WLAN nutzen möchte, kann mit einem einzigen Klick ins Internet gehen. Mit einem öffentlich frei zugänglichen WLAN-Angebot geht eine Stadt kein sogenanntes Störerhaftungsrisiko ein, weil die Deutsche Telekom Betreiber des Hotspots ist. Das Telemediengesetz (TMG) befreit Internet-Zugangsanbieter grundsätzlich von der Haftung für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer. In einer Neuregelung des TMG vom 2. Juni 2016 wurden zwar Erleichterungen im Bereich der Störerhaftung vorgenommen, um die Verbreitung von WLAN in Deutschland deutlich anzuschieben. Dennoch werden Auslegung und Reichweite dieser Novelle noch kontrovers diskutiert – und Unsicherheiten betreffend das Risiko „Störerhaftung“ bestehen fort. Vor allem Unterlassungsansprüche gegen WLAN-Betreiber werden wohl weiterhin möglich sein. Zudem steht die Anwendung der neuen Bestimmungen durch die Gerichte noch aus.

Telekom-Experte sieht Hotspotbedarf für Flüchtlingsunterkünfte

Aktuell suchen viele Kommunen nach einer Lösung, um Flüchtlingsunterkünfte mit Drahtlosinternet zu versorgen. Auch hier ist die Telekom Betreiber der HotSpots, so dass die Gemeinden kein Haftungsrisiko eingehen. Mehr als 200 Gemeinden bundesweit haben bereits eine WLAN-Versorgung von Flüchtlingsunterkünften über die Deutsche Telekom beauftragt. Telekom-Kunden gehen zudem an mehr als 1.000.000 Hotspots in Deutschland und 50.000 Standorten weltweit ins Internet. Die schnellen Internetzugriffe per WLAN stehen beispielsweise an Flughäfen, in Messen, Hotels, Konferenzzentren, Bahnhöfen und im ICE sowie an fast allen Raststätten der Autobahn Tank & Rast Holding GmbH oder McDonald's Restaurants zur Verfügung. Dank der Kooperation mit der spanischen Firma Fon gehen WLAN-TO-GO-Nutzer der Telekom sogar an mehr als 17,5 Millionen Fon-HotSpots rund um den Erdball ins Internet.

Deutschland muss bei öffentlichen Hotspots aufholen

Deutschland hat bei öffentlichen Hotspots Nachholbedarf. Während hierzulande für 10.000 Einwohner knapp zwei freie Zugänge verfügbar sind, kommen die Bürger in Großbritannien bereits auf 28. Spitzenreiter ist Südkorea mit 37 freien Zugängen, Länder wie Schweden und Taiwan bieten zehn, immerhin fünf freie Internetzugänge pro 10.000 Einwohner gibt es in Frankreich und USA.

Freier Zugang zum Internet ist wichtig für die Wahrnehmung einer Stadt als attraktiver Standort. Dies fängt bei den Bürgern der Stadt an, die Wartezeiten etwa beim Einwohnermeldeamt mit Internetsurfen verbringen können. Freies Internet ist zudem ein wesentlicher Tourismusfaktor. Urlauber können über einen öffentlichen Hotspot schnell Informationen etwa zum öffentlichen Personennahverkehr oder zu einer Sehenswürdigkeit aufrufen, eine Unterkunft finden, einen Tisch in einem Restaurant reservieren oder Tickets für Museen und Kino kaufen.

HotSpot Plug’n’Play-Paket für kleine und mittelständische Firmen

Um auch kleinen und mittelständischen Geschäftskunden einen einfachen Einstieg in die Digitalisierung zu ermöglichen, hatte die Telekom bereits im Januar ihr Produkt HotSpot Plug’n’Play vorgestellt. Buchläden, Baumärkte, Cafés oder Schuhgeschäfte können ihren Kunden so ebenfalls sicher, kostenlos und ohne Haftungsrisiko WLAN bereitstellen. HotSpot Plug’n’Play kostet monatlich 19,95 Euro netto, hinzu kommen einmalig 149 Euro netto für die Hardware. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Buchung kann online, über die Hotline oder im Telekom-Shop erfolgen. Der Betrieb erfolgt über hochsichere Rechenzentren der Telekom in Deutschland.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Telekom: www.t-systems.de/public-wlan

 
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