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Die Lösung kommt "spät aber nicht zu spät"

Nach dem Wirbel um Sexualstraftäter Hans-Peter W. in Bad Pyrmont: Lösekrug-Möller begrüßt die Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Hameln/Berlin (wbn). Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung kommt „spät aber nicht zu spät“. Dieser Ansicht ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller in einer heute den Weserbergland-Nachrichten.de zur Kenntnis gegebenen Stellungnahme aus Berlin.

Die Unzulänglichkeiten der bisherigen Verfahrensweise hatten sich gerade im Falle des Sexualstraftäters Hans-Peter W. gezeigt, der quasi über Nacht überraschend von Freiburg in Baden-Württemberg in den Bad Pyrmonter Ortsteil Thal gebracht worden ist und in einer Einrichtung unterkommen sollte, die sich als nicht geeignet erwiesen hatte. Der Sexualstraftäter wurde dann zügig nach Hamburg weitergereicht. Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung erklärt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller: "Das Gesetz kommt spät, aber nicht zu spät. Mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist eine Antwort auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden. Sie ermöglicht vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen weiter vor Gewalttätern zu schützen, die als hochgefährlich angesehen werden müssen."

(Zum Bild: Gabriele Lösekrug-Möller, Bundestagsabgeordnete der SPD für den Wahlkreis Hameln-Pyrmont. Foto: Lösekrug-Möller)

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Die SPD-Fraktion als größte Oppositionspartei hat gemeinsam mit den sozialdemokratischen Innen- und Justizministern von Anbeginn ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit erklärt und dabei auch eine Lösung für die Altfälle gefordert. Lösekrug-Möller: „Dabei war es uns wichtig, dass die Sicherungsverwahrung konsequent und wirksam auf diejenigen ausgerichtet wird, von denen Gefahren für das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung ausgehen.“ Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sei dies gelungen. Die zuletzt vorgenommene und von der SPD geforderte Korrektur des Gesetzentwurfs stellt sicher, dass die Sicherungsverwahrung für wirklich gefährliche Gewalttäter -aber auch nur für sie - möglich bleibt.

Das gilt für die Altfälle ebenso wie für die Zukunft. Die Umsetzung des neuen Gesetzes und damit die größere Aufgabe liege nun bei den Ländern. LöMö: „Sie müssen schnell sicher stellen, dass alle Gewalttäter, die unterzubringen sind,  tatsächlich untergebracht bleiben.“ Dabei seien die klaren Vorgaben des Gerichtshofs zur Ausgestaltung der Unterbringung zu beachten. Mit diesen stehe und falle die  Sicherungsverwahrung. Bei dieser wichtigen Aufgabe dürfe der Bund die Länder nicht im Regen stehen lassen. „Hier bleibt die Bundesregierung in der Pflicht“, sagte die heimische Bundestagsabgeordnete.

 

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