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Dringlichkeitsantrag der SPD: Kita-Gebührenbefreiung - alles Pusteblume für die Eltern in Stadtoldendorf?

Von Ralph Lorenz aus Stadtoldendorf

Samstag 20. Oktober 2018 - Stadtoldendorf (wbn). Pusteblume, heißt es wenn sich etwas in Luft auflöst. Ein Versprechen zum Beispiel. Pusteblume heißt auch die Kindertagesstätte in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf. Und da sehen sich die Eltern plötzlich mit einer Kitagebührenzahlung konfrontiert, obwohl ihnen die Landesregierung in Niedersachsen Gebührenfreiheit versprochen hatte. SPD und CDU waren sich seinerzeit hierbei einig. Was also ist in Stadtoldendorf schief gelaufen? Das will auch Christine Barner (SPD) wissen.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Samtgemeinderat hatte dazu einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, nach einer Woche aber von Bürgermeister Anders immer noch keine Antwort erhalten. Gegenüber den Weserbergland-Nachrichten.de schilderte sie die Situation in Stadtoldendorf und auch der Bürgermeister bekam die Gelegenheit seine Sicht der Dinge darzustellen. Da er - im Wahlkampf befindlich - keine Zeit fand, erfolgte die Stellungnahme schriftlich.

 

Fortsetzung von Seite 1

Sie wird der Meldung der Weserbergland-Nachrichten.de angehängt.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Gemäß § 21 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung mit Kräften, für die das Land Leistungen nach § 16, § 16a oder §16b erbringt, beitragsfrei zu besuchen. Dies umfasst die nach diesem Gesetz zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Platz im Kindergarten (§ 12) erforderliche Mindestbetreuungszeit, höchstens jedoch acht Stunden täglich. Der Anspruch erstreckt sich nicht auf die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten, die über den genannten Umfang hinausgehen sowie auf die Kosten der Verpflegung des Kindes; hierfür können Gebühren bzw. Entgelte erhoben werden.

Entsprechend hat der Rat der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf in seiner Sitzung am 12.06.2018 eine dem § 21 angepasste Gebührensatzung beschlossen. Betreuungszeiten bis 8 Stunden (einschließlich Früh- und Spätdienste) sind demnach beitragsfrei. In jener Ratssitzung wurde ein Antrag der SPD-Fraktion auf Abschaffung der Erhebung von Gebühren/Entgelten aus finanziellen Gründen abgelehnt. Die angesprochene Erhebung von Entgelten betrifft im Grunde genommen, nur eine Einrichtung, in der eine Betreuung von bis zu 10 Stunden angeboten wird. Hier werden für maximal zwei Stunden Entgelte erhoben. Diese Handhabung entspricht der durch das Nds. Kultusministerium veröffentlichten FAQ zur Beitragsfreiheit.

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung Ende August d.J., erklärte der Niedersächsische Kultusminister, Herr Tonne, dass er eine rechtliche Würdigung des zuvor geschilderten Sachverhalts vornehmen lassen würde. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt mir derzeit noch nicht vor.

Hinweis: Derzeit bezuschusst die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf ihre sieben Kindertagesstätten sowie den kirchlichen Kindergarten mit rund 1,6 Mio.€ jährlich.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Anders

Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf und Stadtdirektor der Städte Stadtoldendorf und Eschershausen

 

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