Der Rüde GW717m des Rodewalder Rudels soll jetzt "entnommen" - also getötet - werden

Gericht weist die Beschwerde des "Freundeskreises freilebender Wölfe" zurück

Freitag 22. Februar 2019 - Lüneburg / Oldenburg / Hannover (wbn). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe" gegen die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der „Entnahme“ des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels ist damit rechtskräftig abgelehnt worden.

 

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Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat jetzt die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bestätigt. Wir sehen uns durch diese Entscheidung in vollem Umfang in unserer Argumentation bestätigt.

Der Rüde GW717m des Rodewalder Rudels hat nachweislich wiederholt Rinder gerissen, die durch den Herdenverband als ausreichend geschützt galten. Eine Entnahme ist zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft zwingend erforderlich. Das Verhalten des Rüden war seit Wochen intensiv beobachtet worden und die Entscheidung wurde - nach einer intensiven juristischen Prüfung der Sachlage - mit großer Sorgfalt getroffen. Jetzt geht es darum, den Rüden schnell zu entnehmen, um weitere Nutztierschäden zu verhindern."

Die Vorbereitungen für die Entnahme des Wolfsrüden GW 717m werden jetzt wieder aufgenommen.

 
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