Auch eine Verjährung wird geltend gemacht

Verfahren gegen mitverdächtigen Vater im Lügder Missbrauchs-Skandal eingestellt

Mittwoch 24. April 2019 - Bielefeld / Lippe / Lügde (wbn). Und weiter geht es in der Reihe von unerwarteten Wendungen im Missbrauchs-Skandal zu Lügde. Wie die ermittelnde Staatsanwaltschaft und die Bielefelder Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung heute mitteilen, ist das Verfahren gegen einen 68 Jahre alten Mann aus Steinheim eingestellt worden.

Obwohl seine Tochter ihm von sexuellen Übergriffen durch den Hauptverdächtigen in dem Lügder Missbrauchsfall berichtet hatte, soll er die Tochter dem Tatverdächtigen weiterhin anvertraut haben. Woraus sich aufgrund der Darstellung der Tochter der Verdacht zur Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ergeben hätte. Doch es hätten sich - so Polizei und Staatsanwaltschaft - keine Anhaltspunkte bei den Ermittlungen ergeben, dass der Hauptbeschuldigte bei den sexuellen Handlungen Gewalt oder Drohungen angewendet hätte.

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Und weiter heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Soweit aufgrund des damaligen Alters der heute 39 Jahre alten Zeugin eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Betracht käme, wären die Taten bereits verjährt, so dass sie nicht mehr verfolgt werden könnten.“

Nachfolgend die Pressemitteilung aus Bielefeld im Wortlaut: „Im Komplex um den sexuellen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde ist das Verfahren gegen einen 68-jährigen Mann aus Steinheim mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Aus der Aussage seiner Tochter hatte sich der Verdacht der Beihilfe zu Taten des Hauptbeschuldigten ergeben. Ihr Vater habe sie weiter dem Hauptbeschuldigten anvertraut, obwohl sie ihm von sexuellen Übergriffen berichtet habe. Die Taten sollen Anfang der 1990er Jahre stattgefunden haben.

Anhaltspunkte dafür, dass der Hauptbeschuldigte bei den von der Zeugin geschilderten sexuellen Handlungen Gewalt oder Drohungen anwandte, haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Soweit aufgrund des damaligen Alters der heute 39 Jahre alten Zeugin eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Betracht käme, wären die Taten bereits verjährt, so dass sie nicht mehr verfolgt werden könnten.“

 

 
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