Initiativen zur Stärkung der Region Weserbergland

Holzmindener Landrat jetzt im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit

Mittwoch 29. Januar 2020 - Holzminden / Hameln (wbn). Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit beruft den Holzmindener Landrat Michael Schünemann in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Hameln.

Ab sofort ist er als Mitglied in der Gruppe der öffentlichen Körperschaft tätig und engagiert sich für den Arbeitsmarkt in der Region Weserbergland. Gemeinsam mit der Arbeitsagentur wird Schünemann im Verwaltungsausschuss nach Lösungen für den Fachkräftemangel und den aktuellen demographischen Herausforderungen suchen. Außerdem gilt es für Personengruppen, zum Beispiel schwerbehinderte Menschen, Jugendliche oder Geflüchtete, berufliche Perspektiven zu entwickeln und diese zu fördern.

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Gerhard Durchstecher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hameln überreichte Schünemann die Ernennungsurkunde und gratulierte ihm zu seiner Berufung.

Durchstecher freut sich, mit dem Landrat des Landkreises Holzminden einen weiteren erfahrenen Verwaltungsfachmann im Verwaltungsausschuss begrüßen zu können, der mit seiner Erfahrung und seinem Wissen die regionalen Herausforderungen des Weserberglandes bestens kennt.

„Arbeitsplätze für die Menschen in der Region langfristig zu sichern und die Existenzgrundlage der hier ansässigen Unternehmen bei ihrer Suche nach Fachkräften zu unterstützen, halte ich für eine wichtige Aufgabe“, betonte Schünemann. Dafür wolle er sich in Zukunft auch in dem Verwaltungsausschuss aktiv einsetzen.

Der Verwaltungsausschuss ist auf regionaler Ebene ein Gremium der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit. Die Mitglieder unterstützen und überwachen die Arbeit der Agentur für Arbeit Hameln. Durch die Besetzung mit Vertretern aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Hand, werden vor Ort das Arbeitsmarktprogramm und die Planungen gemeinsam mit der Agenturleitung gestaltet.

Außerdem werden arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung der Region vereinbart. Je Gruppe werden bis zu vier Mitglieder und bis zu zwei Stellvertretungen vom Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit berufen. Turnusgemäß wechselt der Vorsitz im jährlichen Rhythmus zwischen der Gruppe der Arbeitnehmer und der Gruppe der Arbeitgeber.

 

 

 
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