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Holzmindener Landratskandidat Dirk Hallmann verkündet eine gute Nachricht:

Sieg der Vernunft: Jetzt kommt der erweiterte Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 t

Hannover/Holzminden (wbn). Die Niedersächsische Landesregierung hat heute die Voraussetzungen geschaffen, den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ auf Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu erweitern. Bisher galt er nur für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen.

Dies geht aus dem Verordnungs-Entwurf „Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie sonstiger Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes“, hervor,  der vom Niedersächsischen Kabinett jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben wurde.  Der Bundesrat wird dazu am 27. Mai  das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes abschließend beraten. Niedersachsen schafft bereits jetzt die Voraussetzungen, damit die Kommunen mit dem erwarteten Inkrafttreten des Bundesgesetzes unverzüglich die Fahrberechtigungen erteilen können. „Mit der künftigen Erweiterung der Fahrberechtigung wird auch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen des Landkreises Holzminden gesichert“, sagt der CDU-Landratskandidat Dirk Hallmann.  Seit 1999 gilt der PKW-Führerschein nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dadurch konnten viele ehrenamtliche Feuerwehrkameraden die Einsatzfahrzeuge nicht mehr fahren. 

(Zum Bild: CDU-Landratskandidat Dirk Hallmann hat eine gute Nachricht für die Ortsfeuerwehren. Das Führerscheinproblem ist geregelt. Foto: CDU)

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„Auch mit der Erweiterung bleibt es bei einen organisationsinternen Befähigungsnachweis.  Das ist einfach und unbürokratisch“ , so Dirk Hallmann. „Dadurch wird nach der Einführung des „Feuerwehrführerscheins“  im Februar des vergangenen Jahres der zweite notwendige Schritt zur Kostensenkung und zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements für den Schutz der Bevölkerung bei Bränden, Unglücksfällen und Katastrophen unternommen.“ Fahrberechtigungen erteilen weiterhin die Gemeinden für ihre Freiwilligen Feuerwehren.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Erteilung der Fahrberechtigungen für die Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die sonstigen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, wie der Arbeiter Samariterbund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst, zuständig.

 

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