Hinweis der Kreisveterinärin Susanne Rauth

Auch im Landkreis Holzminden: Gefahr von potentiellen Infektionfsällen der Geflügelpest

Freitag 2. Dezember 2022 - Holzminden (wbn). Auch der Landkreis Holzminden weist auf die verstärkte Gefahr hin, die von der Geflügelpest ausgeht.

War das Thema Geflügelpest in den vergangenen Jahren ausschließlich im Winterhalbjahr aktuell, so hat sich das Virus in diesem Jahr über den ganzen Sommer hinweg bei uns gehalten.

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In ganz Niedersachsen mussten seit Anfang Juli bisher schon 31 positiv auf das hochpathogene Geflügelpestvirus getestete Geflügelhaltungen geräumt werden. Mehrere Kontaktbestände im Landkreis Holzminden, die Tiere aus infizierten Beständen zugekauft hatten, wurden vom Veterinäramt des Landkreises untersucht, glücklicherweise jedoch ohne Befund. Doch die Gefahr von potentiellen Infektionsfällen bleibt weiter groß.

Die Bundebehörde für Infektionskrankheiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren, das Greifswalder Friedrich-Loeffler-Institut, schätzt das derzeitige Risiko für Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände als hoch ein. Gründe dafür sind unter anderem der noch nicht abgeschlossenen Wildvogelzug und die kühlere Witterung und damit verbunden bessere Umweltbedingungen für das Virus. Um einer erhöhten Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr entgegenzuwirken, hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) deshalb mit sofortiger Wirkung die Durchführung von überregionalen Geflügelausstellungen, Zuchtschauen und ähnlichen Veranstaltungen bis zum 31.März 2023 untersagt.

Während im Landkreis Hameln-Pyrmont wegen eines aufgetretenen Geflügelpestfalles in Lippe bereits eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden musste, ist der Landkreis Holzminden derzeit noch nicht betroffen. Eine Aufstallungspflicht besteht noch nicht. Das kann sich jedoch schnell ändern. „Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen sollten deshalb bereits jetzt schon Vorbereitungen treffen, um eine mögliche Stallpflicht umsetzen zu können“, mahnt Kreisveterinärin Dr. Susanne Rauth. Grundsätzlich ist jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter rechtlich verpflichtet, durch bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Bestand dafür sorgen, das Risiko für den Eintrag der Geflügelpest zu minimieren. Dazu gehört, die Ställe regelmäßig zu reinigen und auf einen eventuellen Befall mit Schadnagern hin zu untersuchen. Andere Haustiere sollten überdies von den Stallungen ferngehalten werden. „Die Ställe sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden“, führt die Holzmindener Kreisveterinärin Rauth weiter aus.

 

 
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