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Am Donnerstag berät der Innenausschuß

Wird es auch bei der Landratswahl im Weserbergland eine Stichwahl-Situation geben?

Hameln/Bremen (wbn). Könnte auch bei der Landratswahl im Weserbergland die Notwendigkeit für eine Stichwahl entstehen? Auszuschließen ist dies bei zu erwartenden gleich starken Kandidaten in keinem Fall.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen zur Wiedereinführung der Stichwahl in Niedersachsen gibt es zur Zeit Diskussionen über den Stichwahl-Termin für die Direktwahlen, die am 22. September zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden. Der übliche Termin für Stichwahlen, zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang, fällt in die Herbstferien, der erste Termin außerhalb der Herbstferien ist der 27. Oktober, erst fünf Wochen nach dem ersten Wahlgang. In beiden Fällen wird eine niedrige Wahlbeteiligung befürchtet. Daher verweist der Verein Mehr Demokratie nun erneut auf das von ihm favorisierte Modell der integrierten Stichwahl, das solche Terminprobleme vermeidet, indem es den ersten und zweiten Wahlgang zusammenfasst.



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Mehr Demokratie rät dem am Donnerstag tagenden Innenausschuss, von einer Beschlussempfehlung zugunsten der klassischen Stichwahl abzusehen und das Thema gründlicher zu beraten. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Bremen und Niedersachsen: „Mit einem Schnellschuss ist niemandem gedient. Eine intensive Beschäftigung mit der integrierten Stichwahl lohnt sich. Sie wäre ein Gewinn für die Demokratie.“

Mehr Demokratie hatte die integrierte Stichwahl in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses im Mai vorgestellt und die Koalition aufgefordert, dieses Modell anstelle der Wiedereinführung der klassischen Stichwahl zu prüfen. Bei der integrierten Stichwahl können die Wähler die Kandidaten durchnummerieren. Die Wähler kennzeichnen auf dem Stimmzettel die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer persönlichen Vorlieben mit aufsteigenden Zahlen. Der bevorzugte Kandidat erhält die Ziffer 1, die Zweitpräferenz die Ziffer 2, die Drittpräferenz die Ziffer 3 usw. Bei der Auszählung werden in der ersten Runde nur die Erstpräferenzen ausgezählt. Erreicht kein Kandidat 50 Prozent Zustimmung, werden die Stimmzettel des Kandidaten mit den wenigsten Stimmen nach der Zweitpräferenz auf die anderen Kandidaten verteilt. Dies wird solange wiederholt, bis ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Stimmen erreicht hat. Tim Weber hebt die Vorzüge dieses Modells hervor: „In einem einzigen Wahlgang können nach einem gerechten und nachvollziehbaren System Bürgermeister und Landräte gewählt werden. Dadurch entfällt der aufwendige zweite Wahlgang und auch die damit verbundenen Probleme“. Weber verweist auch auf das Ergebnis der Landratswahl im Landkreis Goslar. Dort wurde jetzt ein Landrat mit 49,23 Prozent der Stimmen gewählt. Gäbe es die Stichwahl, hätte dort ein zweiter Wahlgang stattfinden müssen, weil wenige Stimmen zum Erreichen der 50 Prozent fehlten. Mit der integrierten Stichwahl wäre das vermeidbar, so Weber.

Der Innenausschuss berät am Donnerstag erneut über den rot-grünen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl bei den Direktwahlen zu Bürgermeister- und Landratsämtern sowie dem Regionspräsidenten der Region Hannover. Damit die Stichwahl für die Direktwahlen vom 22. September angewendet werden kann, muss der Landtag in seiner Plenarsitzung vom 18.-20. Juni beschließen. Direktwahlen stehen in Hannover, Osnabrück, den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Wesermarsch und Osterholz auf dem Kalender.

 

 

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