Wer darf das alte Kennzeichen SY beanspruchen?

Landkreistag kritisiert Beschluss zu Kfz-Kennzeichen: Verkehrsminister als Schildbürger unterwegs

Nienburg/Hannover (wbn). Mit völligem Unverständnis hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz reagiert, frühere Kfz-Kennzeichen wieder zuzulassen. „Wer keine Probleme hat, der schafft sich welche“, kritisierte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, den Beschluss.

„Statt die dringenden verkehrspolitischen Herausforderungen von heute zu lösen, flüchtet sich die Verkehrsministerkonferenz in Sandkastenspiele von gestern. Nicht ein Problem wird gelöst, viele neue aber werden durch den ‚Schilda‘-Beschluss der Verkehrsminister geschaffen“, befürchtet Meyer.

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Er verdeutlichte dies am Beispiel des früheren Landkreises Grafschaft Hoya: „Die damals namensgebende Gemeinde Hoya liegt im Landkreis Nienburg/Weser. Die ehemalige Kreisstadt Syke befindet sich im Landkreis Diepholz. Wer soll das Kennzeichen „SY“ künftig wieder führen dürfen? Nur die Bürger der Stadt Syke? Oder auch die der anderen früheren Gemeinden der Grafschaft Hoya, die von der Einwohnerzahl her zum Teil deutlich größer sind als die frühere Kreisstadt und in anderen Landkreisen liegen?“

Abschließend warf Meyer die Frage auf, ob die Verkehrsminister für Niedersachsen „nur“ 34 Jahre in die Vergangenheit zurückgehen wollen oder ob nicht konsequenterweise beispielsweise die Altkreise vor der Gebietsreform im Jahr 1932 ähnliche Ansprüche geltend machen sollten.

 
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