Nachdem er ertappt wurde:
Ladendieb (16) beleidigt, bedroht und verletzt Mitarbeiter und Kunden im Supermarkt

Mittwoch 18. Februar 2015 - Liebenau (wbn). Was war denn da los? Ein 16 Jahre junger Ladendieb hat nach einem fehlgeschlagenen Klauversuch im Penny-Markt in Liebenau offensichtlich völlig die Kontrolle verloren.

Nachdem eine Mitarbeiterin des Supermarkts ihn angesprochen hatte, beleidigte und bedrohte der Jugendliche die 50-Jährige und riss sich los um zu verschwinden. Eine Kassiererin (41) wurde ebenfalls bedroht und angespuckt. Doch als ein Kunde den Frauen zu Hilfe kommen und den Aggressor festhalten wollte, legte der erst richtig los.

 

 

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Ihm verpasste der 16-Jährige eine massive Kopfnuss, die eine Platzwunde über dem Auge des Opfers hinterließ.

Polizisten konnten den Jugendlichen, der augenscheinlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand, später fixieren. In seinem Rucksack wurden Betäubungsmittel gefunden. Nach einer Blutprobe wurde er den Erziehungsberechtigten übergeben.

 

Nachfolgend der Polizeibericht aus Nienburg:

„In den Abendstunden des Dienstag, 17.02.15, zeigte sich ein ertappter Ladendieb im Penny-Markt in der Langen Straße äußerst renitent und aggressiv. Der 16-Jährige beleidigte, bedrohte und verletzte zwei Mitarbeiterinnen und einen Kunden.

Gegen 19.30 Uhr beobachtete die stellvertretende Marktleiterin den Jugendlichen beim Ladendiebstahl und sprach ihn an. Der 16-Jährige reagierte mit Beleidigungen und Bedrohungen, riß sich von der 50-Jährigen los und wollte das Geschäft verlassen. Die 41 Jahre alte Kassiererin bedrohte und bespuckte der junge Liebenauer ebenfalls.

Ein Kunde kam hinzu und hielt den Dieb fest. Im Gerangel verpasste der Täter dem 30-Jährigen eine Kopfnuss, die zu einem Cut über dem Auge des Kunden führte.

Die alarmierte Polizei fixierte den Jugendlichen, der augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Im mitgeführten Rucksack fanden die Ordnungshüter Betäubungsmittel.

Der Ladendieb wurde nach den polizeilichen Maßnahmen, darunter auch die Entnahme einer Blutprobe, der Erziehungsberechtigten übergeben.“

 
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