Stadt siegt bei der Ablehnung der Glühweinbude und unterliegt beim Baumkuchenstand

Es soll der härteste Winter seit Jahrzehnten werden - und Etes Glühweinhütte darf auf dem Weihnachtsmarkt nicht einheizen

Hameln (wbn). Etes Glühweinhütte wird diesjahr nicht den Weihnachtsmarkt-Besuchern einheizen können - auch wenn es ein Jahrhundertwinter werden soll, wie die Wetterfrösche jetzt schon fröstelnd verkünden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Rechtsstreit zwischen dem glühenden Verfechter seines altbekannten Vorglüh-Standes und der Stadt Hameln entsprechend entschieden. Im Falle des Streites um die Zulassung des "Baumkuchenstandes" des Hamelner Gastronomen Dieter Güse zog die Stadt indessen den Kürzeren. Die Hamelner dürfen sich zumindest in diesem Jahr auf Güses Baumkuchen freuen.

Wie alle Jahre wieder künden diverse juristische Scharmützel vor dem Varwaltungsgericht an der Leine von der nahenden Weihnachtszeit und stimmen Hameln-üblich auf die Festtage ein.  Hier der um Objektivität bemühte Sachstandsbericht von Pressesprecher Wahmes aus dem Hamelner Rathaus: „Etes Hütte“ wird auf dem Hamelner Weihnachtsmarkt nicht vertreten sein. Zlatko und Ete Hodko konnten sich vor dem Verwaltungsgericht Hannover nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, doch noch zum diesjährigen Budenzauber zugelassen zu werden. „Das Gericht hat die Rechtsposition der Stadt in allen Punkten bestätigt“, fasst Dieter Schur, Leiter des städtischen Fachbereichs Recht und Sicherheit, die Aussagen der Richter zusammen. Freunde und Bekannte hatten in den vergangenen Monaten annähernd 2000 Unterschriften für „Etes Hütte“ gesammelt – letztlich ohne Erfolg.

(Zum Bild: Der Weihnachtsmarkt in Hameln ist ein lukratives Geschäft. Kein Wunder, dass es alle Jahre wieder Streit um Zulassungen gibt. Foto: Weserbergland-Nachrichten.de)

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 Das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass die Stadt „ein für alle Bewerber einheitliches, transparentes und nachvollziehbares Verfahren“ gewährleistet habe. „Auch die Ausrichtung der Auswahlentscheidung vorrangig an der Attraktivität des Angebots auf der Grundlage der von der Stadt entwickelten und einem Punktesystem zugeordneten Bewertungskriterien ist rechtlich nicht zu beanstanden“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Das Verwaltungsgericht hatte sich ausführlich mit der Standvergabe auf dem Hamelner Weihnachtsmarkt beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass die Stadt „ein nachvollziehbares und plausibles Konzept für die Auswahl der Bewerber“ entwickelt habe. Zlatko Hodko habe, so das Gericht, keinen Anspruch darauf, als „Altbeschicker“ bevorzugt zu werden, obwohl er bereits seit 1979 mit einem Glühweinstand auf dem Hamelner Weihnachtsmarkt vertreten sei. „[…] Ein vorrangig an dem Kriterium  ´bekannt und bewährt` orientiertes Auswahlsystem würde den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Entscheidung nicht gerecht werden, weil es Neubewerbern keine realistische Zugangschance einräumt“, begründen die Richter.

Der Streit hatte sich auch daran entzündet, dass die Zulassung von „Etes Hütte“ unter anderem daran gescheitert war, dass laut Bewerbung keine Dekoration mit Weihnachtsgestecken und Kunstschnee vorgesehen war. Dazu stellt das Gericht fest: „Welche Gestaltungsmerkmale die Stadt mit welchen Punkten bewertet, fällt allein in das gerichtlich nur beschränkt nachprüfbare Ermessen. Auch insofern sind keine Ermessensfehler ersichtlich.“ Wenn Zlatko Hodko bestimmte Gestaltungsmerkmale für entbehrlich halte, müsse er entsprechenden Punktabzug hinnehmen, heißt es weiter. Das Gericht sieht auch keinen Raum, den Stand von Zlatko und Ete Hodko nach einer Ausnahmevorschrift von der Punktvergabe zu befreien, weil kostenlos Spritzgebäck an Besucher abgegeben werde. Kostenfrei Gebäck abzugeben sei „durchaus üblich“, sieht das Gericht keinen Grund für eine Bevorzugung.

Das gelte auch für die etwa 2000 Unterschriften, mit denen die Beliebtheit des Standes belegt werde. Die Zahl der Besucher je Stand sei kein geeignetes Kriterium, um eine Vergleichbarkeit mit anderen Bewerbern herzustellen. Fachbereichsleiter Dieter Schur äußerte sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden über den Beschluss des Gerichts, der zur Rechtssicherheit beitrage. Der durch das Verwaltungsgericht abgesegnete Punktekatalog sei allerdings nichts Statisches, sondern bedürfe regelmäßig der Überarbeitung und Weiterentwicklung. Dies solle kurzfristig geschehen – „und wir freuen uns, wenn die IG Weihnachtsmarkt dabei mitarbeitet“.

In einem anderen Fall musste die Stadt eine Schlappe einstecken: Die Hotel- und Gaststättenverwaltungs-GmbH von Gabriele und Dieter Güse, die sich mit einem Baumkuchenstand für den Weihnachtsmarkt beworben und von der Stadt eine Absage erhalten hatte, muss nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover für den diesjährigen Weihnachtsmarkt zugelassen werden. Die Stadt habe „ermessensfehlerhaft“ gehandelt, so das Gericht. Nach Aussage von Fachbereichsleiter Schur prüft die Stadt nun, ob sie gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegt."

 

 
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