255 Fahrzeuge an verschiedenen Stellen überprüft

Großkontrollen in der Rattenfängerstadt - ein Dresdner rückt freiwillig sein Marihuana heraus

Hameln (wbn). 255 überprüfte Fahrzeuge, 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch in Hameln fand zu Beginn der Adventszeit eine Großkontrolle der Polizei statt. Ein 20-jähriger Dresdner hatte Marihuana dabei, zeigte es freiwillig und ein Fahrer aus Rinteln stand unter dem Einfluß von Rauschmitteln. Nebenbei erwischte es in einem anderen Fahrzeug auch einen Mitfahrer, gegen den ein Haftbefehl wegen nichtbezahlten Ordnungsgeldes ausgeschrieben worden war.

Die großen Promille-Überraschungen blieben jedoch aus. Lag es am Wochenbeginn und an der Tageszeit – oder fuhr die Vernunft mit? Hier der Polizeibericht von heute Nachmittag aus der Rattenfängerstadt: Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen. Unter diesem Aspekt führte die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden am Montag in der Zeit von 12:00 bis 20:00 Uhr, eine Schwerpunktkontrolle durch.

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An unterschiedlichen Kontrollorten im Stadtgebiet von Hameln wurden 255 Fahrzeugführer überprüft. Dabei wurde auf der Klütstraße ein 18-jähriger Mann aus Rinteln angehalten der nach dem Drogenvortest unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Auf der Dienststelle wurde bei dem Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Bei einem weiteren kontrollierten Fahrzeug händigte der Beifahrer den Polizeibeamten freiwillig einen kleinen Plastikbeutel mit einer geringen Menge Marihuana aus. Gegen den 20-jährigen Dresdner wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Die Beamten der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden überprüften außerdem einen 27-jährigen Emmerthaler. Dieser war Mitfahrer in einem an der Kontrollstelle angehaltenen PKW. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen eines nicht bezahlten Ordnungsgeldes vorlag. Zu weiteren polizeilichen Maßnahme verbrachten die Beamten den Mann zur Dienststelle. Dort zahlte er das Ordnungsgeld und durfte anschließend wieder die Dienststelle verlassen. Weitere 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten komplettierten das Gesamtergebnis dieser Schwerpunktkontrolle.

 

 
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