Sorge in Lügde um den Fischbestand in der Emmer

Kanufahren ohne Gericht möglich – Nachbarkreis Lippe verzichtet auf Berufung

Donnerstag 2. Oktober 2014 - Lügde/Emmerthal (wbn). In dem Rechtsstreit über Kanufahren auf der Emmer, die sich durch Lippe und den Landkreis Hameln-Pyrmont erstreckt, verzichtet der Nachbarkreis Lippe darauf, gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung zu gehen.

Anstatt das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in die Länge zu ziehen, will die untere Landschaftsbehörde im Detmolder Kreishaus dem kommerziellen Anbieter von Kanutouren auf der Emmer für die nächste Saison eine neue Befreiung ermöglichen, diesmal unter Beachtung der Hinweise des Gerichts. Hintergrund ist eine Klage der Gemeinschaft für Fischerei und Naturschutz Lügde (GfN) gegen einen Befreiungsbescheid des Kreises Lippe.

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Damit wollte die GfN erreichen, dass keine Kanus von kommerziellen Anbietern mehr auf der unteren Emmer fahren können, um die dortigen Fischbestände zu schützen. In einem erstinstanzlichen Urteil hatte das Verwaltungsgericht in Minden der GfN mit der Begründung Recht gegeben, der Kreis habe das Fischereirecht der GfN nicht ausreichend beachtet. Nach Auskunft von Thomas Wolf-Hegerbekermeier, dem Leiter des Kreisrechtsamtes, würde eine Berufung gegen dieses Urteil mehr als ein Jahr, eher mehr benötigen.

„Solange bliebe aber die rechtliche Situation ungeklärt und der Kreis wäre gehindert, einen neuen Befreiungsbescheid zu erteilen“, so der Kreisjurist. „Da wir auf den anderen Gewässern in Lippe gute Erfahrungen durch die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der kommerziellen  Kanutouristiker  gemacht haben, möchten wir ein umweltverträgliches Naturerleben wieder schnell möglich machen“, erläutert Dr. Ute Röder, Fachbereichsleiterin Umwelt und Energie beim Kreis Lippe.

Der Kreis stellt daher bei einem entsprechenden Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Kanutouristik bereits für die kommende Saison im Frühjahr eine neue Befreiung in Aussicht, bei der die vom Gericht angemahnten Belange angemessen berücksichtigen werden. Eine solche neuerliche Befreiung für naturverträgliches Kanufahren auf der Emmer ist aber nur möglich, wenn das laufende Verfahren beendet wird.

 

 
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