Verstoß gegen das Waffengesetz:

Jugendliche probieren Elektroschocker an einer Straßenlaterne aus und werden von der Polizei erwischt

Mittwoch, 11. Januar 2017 – Bad Nenndorf (wbn). Was sollte das denn? Eine Gruppe Jugendlicher hantierte am gestrigen Abend mit Elektroschockern. Dabei probierte sie diesen Schocker immer wieder an einer Straßenlaterne aus.

Die Polizei stellte nach Zeugenaussagen zwei Jugendliche fest, die umgehend in einen Supermarkt flüchteten. Die Polizisten warteten draußen auf die bereits bekannten Heranwachsenden. Bei der anschließenden Überprüfung wurden zwei Elektroschocker – auf den ersten Blick als Taschenlampe getarnt – festgestellt. Die beiden Jugendlichen müssen sich nun wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten, denn bei dem Elektroschocker handelt sich nach dem Waffengesetz um eine verbotene Waffe.

(Zum Bild: Auf den ersten Blick eine Taschenlampe, doch bei diesen Geräten handelt es sich um Elektroschocker. Foto: Polizei)

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Nachfolgend der Polizeibericht aus Nienburg:

„Am gestrigen Dienstag teilte ein aufmerksamer Bewohner aus Bad Nenndorf der Polizei mit, das aus einer 4-5 köpfigen Personengruppe ein Laternenmast mittels Elektroschocker malträtiert wird. Nach den Hinweisen des Zeugen wurden zunächst zwei heranwachsende Personen festgestellt, die sich bei Erkennen der Polizei in einen angrenzenden Supermarkt zurückzogen.Da die Personen den eingesetzten Beamten bekannt waren wurde das Verlassen des Supermarktes abgewartet und die Personen anschließend überprüft. Bei der Überprüfung wurden zwei augenscheinliche Taschenlampen festgestellt, die sich jedoch als getarnte Elektroschocker entpuppten!Die Personen konnten nach ihren Angaben nicht erklären warum und wo sie die Gegenstände erworben haben. Weiterhin konnten sie nicht erklären was das tasern der Straßenlaterne sollte, zumindest konnte festgestellt werden, dass es zu keiner Beschädigung der Straßenlaterne kam. Als Ergebnis ihres Handelns sind die beiden Personen jetzt mit dem Gesetz in Kontakt gekommen, da es sich bei diesen, als Taschenlampen getarnte Elektroschockern, um verbotene Waffen nach dem Waffengesetz handeln.“

 
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