Hat das Frühstücks-Ei noch geschmeckt?

Eieiei - Dioxin-Gefahr: In Niedersachsen sind mehr als 1000 Höfe gesperrt worden

Hannover (wbn). Schmeckt das Frühstücksei noch? Allein in Niedersachsen sind 1000 landwirtschaftliche Betriebe vor dem Hintergrund einer möglichen Dioxin-Kontamination gesperrt worden. Dies berichtet Welt online unter Berufung auf einen Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Hannover.

Die gute Nachricht: Nach Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sind im Landkreis Hameln-Pyrmont jedoch keine Betriebe von der Dioxin-Kontamination betroffen. Nach dem Bekanntwerden einer Belastung mit hochgiftigen Dioxinen in einer Komponente für Geflügel- und Schweinefutter ist in Niedersachsen eine große Überwachungsaktion angelaufen. Überprüft wurden Mischfuttermittel-Hersteller, die diese Fettkomponente bei der Herstellung ihrer Futtermittel in unterschiedlichen Anteilen verwendet haben. Da in der Folge nicht ausgeschossen werden konnte, dass sich entsprechende Belastungen der Lebensmittel ergeben, wurde die Vermarktung von Eiern betroffener Betriebe vorsorglich eingestellt.

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Im Rahmen umfangreicher amtlicher Probenuntersuchungen wurden in Einzelfällen Überschreitungen des Höchstgehaltes festgestellt. Die betroffenen Betriebe bleiben bis zur Vorlage unbedenklicher Ergebnisse gesperrt. Hiervon betroffene Partien, die bereits vor dem Bekanntwerden der Belastungssituation ausgeliefert waren und im Einzelhandel noch vorhanden sind, werden zurückgerufen. Bei kurzfristigem Verzehr von Eiern, die den festgelegten Höchstgehalt von Dioxinen überschreiten, ist keine unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten. Eine entsprechende Stellungnahme hat das Bundesinstituts für Risikobewertung bereits im Mai 2010 veröffentlicht. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sollte allerdings die Belastung mit Dioxinen so weit wie möglich minimiert werden. Aktuell laufen weitere umfangreiche Ermittlungen, um die Ursache und das Ausmaß der Kontamination aufzuklären.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat heute nachfolgende Rekonstruktion der Ereignisse erstellt. Die Weserbergland-Nachrichten.de veröffentlichen hiermit diese Pressemitteilung in vollem Wortlaut:

Dioxin in Futterfett der Fa. Harles und Jentzsch GmbH, Uetersen, Schleswig-Holstein

Am 23. Dezember erhielt ML (Ministerium für Landwirtschaft)durch das LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Kenntnis über eine Selbstanzeige der FA. Wulfa-Mast, Dinklage, über Dioxinhöchstwertüberschreitungen in zwei Partien Legehennenfuttermittel (1,1 ng/kg und 1,56 ng/kg - Höchstgrenze = 0,75 ng/kg) einschließlich der Listen der mit diesen Futtermitteln belieferten Betriebe.

Umgehend wurden die für die belieferten Betriebe zuständigen Landkreisbehörden informiert und um Beprobung der Eier dieser Betriebe gebeten. Alle Betriebe wurden auf ihre Verpflichtung gemäß Art. 14 der VO (EG) Nr. 178/2002 hingewiesen, wonach nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen dürfen. Die Behörden wurden zur Überwachung der Einhaltung dieser Anforderung aufgefordert. Nach Rückmeldung der Landkreise bringen die Betriebe keine Eier in den Verkehr, bis Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Ein Teil der Betriebe wird vom Zertifizierer KAT überwacht, der Eigenkontrolluntersuchungen veranlasst hatte.

Die Überprüfung der Fa. Wulfa-Mast wurde von der Futtermittelüberwachung LAVES umgehend aufgenommen. Des Weiteren wurde NRW umgehend informiert, dass auch dort drei Betriebe beliefert wurden.

Am 27. Dezember gingen im LAVES die Proben aus den betroffenen niedersächsischen Legehennenbetrieben ein, insgesamt 34.

Am 29. Dezember gab NRW bekannt, dass untersuchte Eier aus den belieferten Betrieben teilweise die Höchstmenge für Dioxine überschreiten. Die belieferten NRW-Betriebe wurden gesperrt.

Am 30. Dezember wurde ML über Eigenkontrollergebnisse aus zwei niedersächsischen Legehennenbetrieben informiert. In einem Betrieb ist die Höchstmenge leicht überschritten, im zweiten Betrieb ist die Höchstmenge leicht unterschritten.

ML gab daraufhin an die Landkreise einen Erlass heraus, wonach eine Kontamination der Eier nach Verfütterung des Legehennenfutters nicht ausgeschlossen werden kann und deshalb alle betroffenen Betriebe bis zum Vorliegen amtlicher Untersuchungsergebnisse zu sperren sind. Sofern dies nicht kooperativ vom Unternehmer zugesichert wird, sollte es durch Verfügung des Landkreises gewährleistet werden.

Zusammenfassung des Geschehens

Die Rückverfolgung der von der FA. Wulfa-Mast verwendeten Futtermittelkomponenten führte zur Fa. Lübbe, Bösel, die die an Wulfa-Mast gelieferte Fettkomponente durch Mischung verschiedener Fette hergestellt hatte. Die Fa. Lübbe gehört zur Fa. Harles und Jentzsch, Uetersen, und fungiert nach bisherigen Kenntnissen nur als Spediteur. Bei der FA. Lübbe werden Fette unterschiedlicher Zusammensetzung (technische Fette, pflanzliche Fett, tierische Fette) in Tanks gelagert und nach Bedarf gemischt. Abnehmer sind neben der Futtermittelindustrie auch z. B. Lebensmittel- oder Kosmetikbetriebe. Nach Angaben der Fa. Lübbe wurde durch menschliches Versehen aus einem Tank Nr. 11 ein technisches Fett in eine Partie Futtermittelfett eingemischt. Das so kontaminierte Fett wurde an 7 Mischfutterhersteller in Niedersachsen, sowie je einen in Sachsen-Anhalt und Hamburg geliefert. Die Fa. Wulfa-Mast hat im Rahmen von Eigenkontrollen die Kontamination bemerkt und Selbstanzeige beim LAVES erstattet, über die ML wie o.a. am 23.12. unterrichtet wurde.

Der Fehler in der Fettmischung ereignete sich am 11. November 2010. Die Fa. Lübbe wurde für die Futtermittelherstellung gesperrt (29. 12. 2010). Vorsorglich wurde am 28.12. die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Der Lebensmittelzweig der Fa. Lübbe wurde überprüft und als sicher identifiziert.

Die Mutterfirma Harles und Jentzsch leitete Eigenkontrollen der Rückstellproben der Fette ein. Am 27. Dezember teilte Schleswig-Holstein drei Untersuchungsergebnisse mit. Eine Probe des am 11.11. eingemischten technischen Fetts war mit 123 ng Dioxin pro Kilogramm Fett belastet.

In Niedersachsen wurden die 7 von der Fa. Lübbe belieferten Mischfuttermittelhersteller überprüft. Es wurden die Futtermittelrezepturen, für die die gelieferte Fettkomponente verwendet wurden, ermittelt. Rechnerisch wurde unter worst-case Annahme (123 ng Dioxin pro kg Fett) der Dioxingehalt der Futtermittelgemische errechnet. Demnach mischte nur die Fa. Wulfa-Mast soviel Fett in ihre Futtermittel, dass eine Überschreitung des Dioxinhöchstgehaltes in den Futtermitteln nicht ausgeschlossen werden konnte. Die sechs weiteren Mischfuttermittelhersteller verwendeten in ihren Rezepturen geringere Anteile an Fett, die nicht zu einer Überschreitung des Dioxinhöchstgehaltes führen konnten.

Unter der Annahme, dass bei Unterschreitung des Dioxinhöchstgehaltes eines Futtermittels keine Dioxinbelastung in Lebensmitteln bei kurzfristiger Verfütterung dieses Futtermittels entsteht, wurden die Überwachungsmaßnahmen auf die Fa. Wulfa-Mast sowie auf die von dieser Firma belieferten Betriebe konzentriert.

Bis dato musste von einer einmaligen versehentlichen Einmischung der technischen Fette ausgegangen werden. Insofern wurden die Maßnahmen auch auf die Risikoeinschätzung des BfR vom 05.05.2010 gestützt, wonach bei kurzfristigem Verzehr von belasteten Eiern keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, aber unnötige und vermeidbare zusätzliche Belastungen nicht hinnehmbar sind.

Dieser Risikoeinschätzung wollte sich Nordrhein-Westfalen nicht anschließen und bat Niedersachsen am 30.12. vormittags um die Vertriebslisten aller von der Fa. Lübbe belieferten Mischfuttermittelhersteller. Die Vertriebslisten wurden am 30.12. gegen 19:00 an NRW übersandt. Zu keinem Zeitpunkt hat Niedersachsen die Erhebung dieser Vertriebslisten abgelehnt.

Im Rahmen ihrer Überprüfung der Fa. Lübbe stellte das LAVES fest, dass kontaminierte technische Mischfettsäuren nicht nur in den Tank 11 sondern auch in andere Tanks gefüllt worden waren. Dadurch waren weitere sieben Futtermittelunternehmen in Niedersachsen betroffen. Diese Betriebe wurden am 29./30.12. überprüft. LAVES sagte zu, die Vertriebslisten dieser Betriebe ML am 3.01.2011 zu übermitteln.

Aufgrund dieser Sachlage stand erstmals zu vermuten, dass es sich nicht um eine einmalige versehentliche Einmischung von technischen Fetten handelte.

Wie oben bereits dargestellt, sind die Legehennenbetriebe vorsorglich gesperrt worden, so dass keine Eier aus diesen Betrieben in den Markt gelangten. Obwohl die Fa. KAT in der Zwischenzeit weitere Eigenkontrolluntersuchungen vorgelegt hat, wonach die Eier einiger Betriebe den Dioxinhöchstgehalt nicht überschreiten, bleiben diese Betriebe bis zum Vorliegen der amtlichen Untersuchungsergebnisse gesperrt.

Nach aktueller Mitteilung aus Schleswig-Holstein ist das belastete Fett nicht wie zunächst angenommen von der Firma Olivet aus Rotterdam geliefert worden, sondern im Auftrag der Fa. Olivet von der Fa. PetroTec, einem Biodieselhersteller und Fetthändler aus Emden. Die Fa. PetroTec wird am 04.01.2011 vom LAVES zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt Emden kontrolliert.

Auf dem Betriebsgelände der Fa. Harles und Jentzsch in Uetersen wurden 4 Tanks mit „technische Mischfettsäuren" identifiziert. Aus diesen technischen Mischfettsäuren stammten auch die Futterfette, ohne dass ein Nachweis der Futtertauglichkeit verfügbar war. Alle Tanks wurden vorsorglich gesperrt.

Schleswig-Holstein teilte mit, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht nur für Futterfette im November eine Kontamination angenommen werden muss, sondern für alle Futterfettlieferungen bis zum 13. Dezember und dass damit weitere Mischfuttermittelhersteller betroffen sein könnten. Aufgrund dieser Erkenntnislage war nicht auszuschließen, dass es sich um eine zeitlich kontinuierliche Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen über einen längeren Zeitraum handelte.

Die Fa. Harles und Jentzsch wurde von SH beauftragt, alle technischen Mischfettsäuren, die zur Herstellung von Futtermitteln geliefert wurden, auf ihren Dioxingehalt untersuchen zu lassen. Mit neuen Ergebnissen wird ab 3.01.2011 gerechnet.

Aufgrund dieser neuen Sachlage war die bisherige zugrunde gelegte Risikobewertung nicht mehr haltbar. Auch die Betriebe, für die rechnerisch eine Höchstgehaltsunterschreitung im Mischfuttermittel angenommen werden konnte, müssen nun überprüft werden. Entsprechende Vertriebslisten werden erstellt und den Landkreisen zur Verfügung gestellt. Aus einem ursprünglich überschaubaren Geschehen mit ca. 22 Legehennenbetrieben entwickelte sich auf diese Weise eine unübersichtliche Situation mit geschätzten 1000 betroffenen Erzeugerbetrieben.

Am 03.01.2011 gab ML dazu einen Erlass an die Landkreise heraus. Alle betroffenen Betriebe müssen nun anhand von Eigenkontrollergebnissen dokumentieren, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten LM sicher sind. Im Rahmen der Eigenkontrolle sind Lebensmittel (Eier/Schlachtkörper Geflügel/Schwein) zu beproben. Erst bei Vorliegen eines entlastenden chargenbezogenen Untersuchungsergebnisses dürfen Eier und Fleisch in den Verkehr gebracht werden.

Von den bislang 18 von 34 amtlichen im LAVES untersuchten Eierproben lag eine knapp über dem Höchstgehalt. Aus Nordrhein-Westfalen wurden Untersuchungsergebnisse bis zu einem Gehalt von 12,14 ng gemeldet. Die Eigenkontrollergebnisse aus KAT-Betrieben waren alle unauffällig. Hieraus wird deutlich, dass eine Einzelbetrachtung der Betriebe notwendig ist.

Betriebe, die ihren Verpflichtung nicht nachkommen, werden für das Inverkehrbringen von Eiern und Fleisch amtlich gesperrt bzw. die Schlachterlaubnis wird versagt, bis durch Untersuchungsergebnisse belegt ist, dass die Lebensmittel verkehrsfähig sind.

Im Falle von Höchstgehaltsüberschreitungen werden Konsum-Eier bis zur Einzelhandelsstufe vom Markt genommen. Auch auf der Ebene der Weiterverarbeitung werden alle Chargen belasteter Eier zurückgerufen.

Diese Vorgehensweise ist amtlich zu kontrollieren; einen Schwerpunkt bilden dabei die Eiproduktehersteller.

Am 03.01. fand eine Bund/Länder Telefonkonferenz statt. Dabei wurde aufgrund der anzunehmenden Belastung von Futtermitteln über einen längeren Zeitraum abgesprochen, vorsorglich alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Futtermitteln mit Fetteinmischungen in dieser Zeit von der Firma Harles und Jentzsch erhalten haben, zu überprüfen. Dies wurde in Niedersachsen sogleich mit o.a. Erlass umgesetzt.

 

 

 

 
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