Verstoß gegen Verordnung für Gefahrguttransport
Polizei stoppt in Coppenbrügge unsachgemässen Heizöltransport
Sonntag 7. Juni 2020 - Coppenbrügge (wbn). Rund 800 Liter Heizöl – und das in einem einfachen Kunststofftank. Die Beamten der Polizeistreife in Coppenbrügge staunten nicht schlecht als sie einen 37-Jährigen aus Coppenbrügge anhielten.
Er hatte damit gegenmehrere Bestimmungen für den Gefahrguttransport verstoßen. Und der Kunststofftank war auch nur mit einem Spanngurt gesichert.
Bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme des Anhängers fiel ein Heizöltank mit ca. 800 Litern Heizöl auf. Der Kunststofftank, welcher nicht für den Transport von Gefahrgut zugelassen ist, wurde auf dem Anhänger lediglich durch Spanngurte gesichert. Weiterhin wurden durch den 37-jährigen Fahrzeugführer aus Coppenbrügge keinerlei Gefahrgutkennzeichnungen am Fahrzeug befestigt. Zudem wurden die beim Transport von Gefahrgut notwendigen Ausrüstungsgegenstände nicht mitgeführt. Laut Gefahrgutvorschriften dürfen Privatpersonen in Deutschland maximal 240 Liter entzündbare flüssige Stoffe (Benzin, Diesel, Heizöl) in Kanistern mit einem Höchstvolumen von 60 Litern transportieren.
Durch die Polizei Bad Münder wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“