Antwort der Landesregierung bestätigt die Einwände der Grünen

Christian Meyer (Grüne) sieht sich bestätigt: Der Deponie im Ith stehen viele Umweltgründe entgegen!

Sonntag 4. Oktober 2020 - Bisperode / Coppenbrügge (wbn). Auch die Niedersächsische Landesregierung liefert klare Argumente gegen eine Deponie am Ith bei Bisperode.

Zur geplanten Deponie Schanzenkopf im Landschaftsschutzgebiet bei Bisperode hat der Landtagsabgeordnete Christian Meyer (Grüne) aus Holzminden erneut das Umweltministerium nach dem Sachstand befragt. In der Antwort des Niedersächsischen Landesregierung wird jtzt auf die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes als Lebensraum von Vögeln, Amphibien, Fledermäusen und Wildkatzen sowie von vielen seltenen oder geschützten Tier- und Pflanzenarten hingewiesen.

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Der Steinbruch selbst enthalte demzufolge „Fortpflanzungs- und Lebensstätten von besonders geschützten Arten, streng geschützten Arten sowie gefährdeten Arten der Roten Listen Niedersachsens. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die nachgewiesenen Vorkommen der Geburtshelferkröte sowie des Uhus. Der Uhu-Brutplatz war seit 2005 regelmäßig besetzt.“

Neu ist in der Antwort der Niedersächsischen Landesregierung die Auffassung, dass die „Rekultivierungsauflagen ebenso erfüllt werden, wenn in Teilbereichen des Steinbruchs der Rohboden brachliegen würde, da dies die Entwicklung wertvoller Biotope und die Ansiedlung gefährdeter Arten ermöglichen würde.“ Auf die Frage, was aus Sicht des Naturschutzes am Steinbruch Bisperode/ Ith gut wäre schreibt die Landesregierung: „Es sollte auf großflächigen Bodeneinbau verzichtet werden, um den an karge/ trockene Standorte angepassten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum zu bieten.“ Für den  Landtagsabgeordneten der Grünen ist daher klar, „dass es für die Natur am besten ist, wenn keine Deponie im Schutzgebiet Ith errichtet würde und das Gelände in Ruhe gelassen wird!“

Auch der Sprecher der Bürgerinitiative „depoNIE! Ith“ und Vertreter des BUND im Antragsverfahren, Werner Anders, bewertet das so: „Die Sukzession, also das von der Natur selbst gestaltete Rückbilden der Landschaft, hat sich fachlich als die wertvollste Form der Wiederherstellung von Steinbrüchen erwiesen. Zudem liegen nun Bewertungskriterien vor, die auch im Sinne der ursprünglichen Genehmigungsauflagen für den Gesteinsabbau zu verstehen sind. Dem Antragsteller ist damit die Planungsgrundlage entzogen.“

In der Frage einer Teillöschung des Gebietes aus dem Landschaftsschutz betont das Land, dass dies nur möglich sei, wenn wirtschaftliche Interessen die erhebliche naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit überwiegen würden. Es reiche nicht, sich wie der Betreiber mit „dem Hinweis zu begnügen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für die Deponie zu schaffen seien.“ Die Kreisvorsitzende der Grünen Hameln-Pyrmont, Britta Kellermann, zeigte sich erfreut, über die Antwort der Landesregierung. „Wir finden unsere bereits seit Jahren vertretene Einschätzung zum Steinbruch Ith in dieser Antwort bestätigt. Weder gibt es eine Veranlassung, den Steinbruch aus dem Landschaftsschutz zu entlassen, noch lässt sich aus den Rekultivierungsauflagen ein Rechtsanspruch auf eine Verfüllung des Steinbruchs herleiten.“

Gemeinsam mit der Bürgerinitiative depoNIE! Ith forderten die GRÜNEN das Land als Genehmigungsbehörde daher auf, die Schutzwürdigkeit des Gebietes festzustellen und einen etwaigen Antrag abzulehnen. Bislang liegen die überarbeiteten Antragsunterlagen der Hannoverschen Basaltwerke nach dem abgebrochenen Erörterungstermin vor einem Jahr beim GAA jedoch noch nicht vor. Offen ist auch noch, wie sich das Land Niedersachsen zur Petition von Britta Kellermann und den rund 9.000 Unterstützern verhalten wird. Eine Beratung hierzu im vergangenen Petitionsausschuss konnte nicht abgeschlossen werden, da noch weiterer Beratungsbedarf bestand.

 

 

 
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