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Eindringliche Warnung des Landeskriminalamtes

In Niedersachsen tauchen gefälschte Impfpässe auf - die Nutzung ist strafbar!

Dienstag 27. April 2021 – Hannover (wbn). Warnung vor gefälschten Impfpässen. Nicht nur das Herstellen sondern auch die Nutzung solch falscher Papiere ist strafbar!

Die Bundesregierung plant deshalb einen digitalen Impfpass um solche Fälschungen von Angaben über angebliche Corona-Impfungen verhindern zu können.

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Dazu eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes Niedersachsen: „Einen dieser Fälle hat Mitte April eine Ärztin aus dem Landkreis Goslar angezeigt. Sie hatte zufällig bei einem komatösen Patienten blanko Impfausweise, Impfersatzformulare, eine Ersatzbescheinigung sowie Bögen mit Chargennummern gefunden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.
Darüber hinaus hat das LKA Niedersachsen Kenntnis davon, dass Originalimpfpässe mit Stempel, Sticker und Unterschrift im Messenger Dienst Telegramm angeboten werden. Der Preis liegt zwischen 99 Euro und 250 Euro. Dabei werden als Impförtlichkeit alle größeren Städte angeboten und beworben.“ Nachfolgend die entsprechende Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Niedersachsen: „Bundesweit sind seit Kurzem gefälschte Impfpässe im Umlauf. Auch in Niedersachsen konnten in den vergangenen Wochen erste Fälle festgestellt werden. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt: Das Herstellen und Vertreiben, aber auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe ist strafbar.

Einen dieser Fälle hat Mitte April eine Ärztin aus dem Landkreis Goslar angezeigt. Sie hatte zufällig bei einem komatösen Patienten blanko Impfausweise, Impfersatzformulare, eine Ersatzbescheinigung sowie Bögen mit Chargennummern gefunden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.

Darüber hinaus hat das LKA Niedersachsen Kenntnis davon, dass Originalimpfpässe mit Stempel, Sticker und Unterschrift im Messenger Dienst Telegramm angeboten werden. Der Preis liegt zwischen 99 Euro und 250 Euro. Dabei werden als Impförtlichkeit alle größeren Städte angeboten und beworben.

Das LKA Niedersachsen weist darauf hin, dass nicht nur das Herstellen und Vertreiben, sondern auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe strafbar ist.

Entsprechende Ermittlungsverfahren (Urkundenfälschung, Betrug) werden bei Bekanntwerden umgehend eingeleitet.

Eine original Impfbestätigung erfolgt derzeit nur über einen Impfpass oder eine bundeseinheitliche Ersatzbescheinigung. Beide sind mit dem Impfstoffaufkleber, einem Stempel des Impfzentrums und der Unterschrift des behandelnden Arztes versehen. Die Bundesregierung plant aktuell einen digitalen Impfpass, der als fälschungssicherer Nachweis von Corona-Impfungen dienen soll.“

 

 

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