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Wind aus den Segeln genommen

Schallmessungen im Windpark Coppenbrügge: Windenergieanlagen halten Richtwerte ein

Donnerstag 22. Juli 2021 - Coppenbrügge / Hameln (wbn). Die Windenergieanlagen im Raum Coppenbrügge halten die Richtwerte ein.

Das haben entsprechende Schallmessungen ergeben, wie die Hameln-Pyrmonter Landkreissprecherin Sandra Lummitsch heute mitgeteilt hat.

(Zum Bild: Was euphemistisch mit Wind-"Park" umschrieben wird, empfinden andere als optische Störung in der Landschaft am Ith-Kopf bei Coppenbrügge. Doch zumindest jetzt ist klargestellt, dass es keine akustische Störung ist. Foto: Landkreis Hameln-Pyrmont)

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Die Ergebnisse der Schallmessungen haben gezeigt, dass die Anlagen genehmigungskonform betrieben werden und an den Immissionsorten (Messpunkten) in den verschiedenen Ortsteilen, jeweils in Mitwindrichtung gemessen, keine unzulässigen Geräuschimmissionen ankommen. Das bedeutet, dass die von der Technischen Anleitung (TA) Lärm und den Genehmigungen vorgegebenen Richtwerte eingehalten und teilweise deutlich unterschritten werden.

Lediglich an zwei Immissionsorten werden die Richtwerte leicht überschritten, was aber rechtlich zulässig ist und für den Betrieb der Anlagen im Grunde keine Konsequenzen nach sich ziehen würde. Allen bestehenden Vorschriften zufolge hat der Landkreis Hameln-Pyrmont hier keine Eingriffsmöglichkeit.

Dennoch haben die Betreiber der dafür in Frage kommenden Windenergieanlagen (WEA) sich bereit erklärt, beim Auftreten der gleichen wie zum Zeitpunkt der Messungen herrschenden Wind- und Wetterbedingungen, die Anlagen in der Leistung zu reduzieren und somit die Geräusche unter die Richtwerte der TA Lärm (ohne Berücksichtigung des Messabschlages) zu reduzieren.

Ungehindert dessen werden die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ermutigt, weiterhin ein Protokoll darüber zu führen, wann die Windenergieanlagen zu laut sind. Das Protokoll sollte folgende Inhalte haben: Datum, Uhrzeit, Standort, Windrichtung, Niederschlag.

Diese Protokolle können dem Umweltamt des Landkreises Hameln-Pyrmont dann halbjährlich zugesandt werden.

Wenn sich aus den Protokollen ein Bild ergibt, das auf eine mögliche Verschlechterung des Schallpegels hindeutet, werden die Daten der Anlagen mit den Aufzeichnungen der Bürgerinnen und Bürger verglichen. Letztlich könnten sich hieraus erneute Nachmessungen des Schalls ergeben.

Auf eine zunächst angedachte Bürgerversammlung zu den Ergebnissen der Schallmessungen wird aufgrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen verzichtet.

 

 

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