Gute Nachricht von Staatssekretär Manke für Coppenbrügge

Geldspritze für den Löschwasserbehälter in Bisperode

Montag 26. September 2022 - Coppenbrügge / Hannover (wbn). Im Rahmen des laufenden Bedarfszuweisungsverfahrens wird der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, in dieser Woche verschiedenen niedersächsischen Kommunen Förderbescheide in einer Gesamthöhe von fast 3,8 Millionen Euro übergeben.

So wird am Mittwoch, 28. September, um 10:30 Uhr der Flecken Coppenbrügge eine Bedarfszuweisung in Höhe von 120.000 Euro erhalten.

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Die Mittel werden für den Einbau eines Löschwasserbehälters am Bildungsstandort Grundschule Bisperode benötigt. In diesem Jahr erhalten insgesamt 28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Unterstützung bei Investitionen im „Aufgabenbereich Brandschutz".
Rund 16 Millionen Euro werden dafür im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs aus dem Bedarfszuweisungsfond bereitgestellt.
Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt dazu: „Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in ganz Niedersachsen beweisen Tag für Tag ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement und übernehmen damit eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft - besonders deutlich wird das immer wieder im Bereich der Feuerwehren. Als Land Niedersachsen ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Erhalt und die Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur weiter voranzutreiben und dabei gerade auch die finanzschwachen Kommunen zu unterstützen und die Feuerwehren zeitgemäß und modern auszustatten.
Die niedersächsischen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner erwarten zu Recht gute Ausbildungsbedingungen, eine zeitgemäße Ausstattung und eine angemessene Unterbringung - dafür tragen wir als Land unseren Teil bei."

Hintergrund: Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

 

 
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