Polizei warnt nochmals vor Wildunfällen

Am Morgen bei Coppenbrügge an der B1: Rehe mit voller Wucht gegen Ford geprallt - Totalschaden!

Freitag 28. Oktober 2022 - Coppenbrügge / Bessingen (wbn). Gerade im wildreichen Weserbergland ist die Gefahr groß: Ein Wildunfall führt wieder zu einem Totalschaden! Gleich mehrere Rehe haben vor einem Ford B-Max bei Coppenbrügge an der sogenannten „Bessinger Spinne“ am frühen Morgen die Fahrbahn der Bundesstraße 1 gewechselt.

Mindestens zwei Tiere seien von dem Ford des 58 Jahre alten Fahrers aus Hameln erfasst worden, teilt die Polizei in Bad Münder mit. Dabei ist ein Tier noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen erlegen. Das andere verschwand verletzt in der Dunkelheit und musste von einem Jäger gesucht und von seinem Leiden erlöst werden

(Zum Bild: Jetzt ist nicht die Zeit für schnelle Fahrten über die Landstraßen im Weserbergland. Denn es besteht die erhöhte Gefahr eines Wildwechsels. Dieser Ford B-Max ist gleich von mehreren Rehen am wildreichen Ith-Kopf erwischt worden. Foto: Polizei)

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Das Fahrzeug war nach dem heftigen Zusammenprall nicht mehr fahrtüchtig und musste abgeschleppt werden. Die Polizei nimmt einen Totalschaden an. Die Polizei in Bad Münder nimmt diesen Vorfall zum Anlass nochmals auf die Gefahren des Wildwechsels im Morgengrauen und in der Dämmerung hinzuweisen, begünstigt von der bevorstehenden Zeitumstellung. Nachfolgend der Polizeibericht von gestern: „Auf der Bundesstraße 1 ereignete sich heute Morgen gegen 05:45 Uhr ein Wildunfall, bei dem ein Tier getötet wurde und am beteiligten Pkw möglicherweise Totalschaden entstand.

Der 58-jährige Autofahrer aus Hameln befuhr mit seinem Ford B-Max die Bundesstraße 1 von Hameln in Richtung Coppenbrügge. Hinter der Ausfahrt Bessingen ("Bessinger Spinne") querten plötzlich mehrere Rehe die Fahrbahn. Mindestens zwei Tiere wurden vom Fahrzeug erfasst. Ein Reh verendete an der Unfallstelle; das andere verschwand mit der Herde in der Dunkelheit und muss vom zuständigen Jagdberechtigten gesucht werden.

Der Aufprall war so heftig, dass der Ford im Frontbereich stark eingedrückt wurde und vermutlich Totalschaden an diesem entstand. Ein Abschleppdienst transportierte den nicht mehr fahrbereiten Wagen von der Bundesstraße.

Der 58-Jährige blieb unverletzt.

Die Tage werden kürzer und die Gefahr eines Wildunfalls steigt. Die bevorstehende Zeitumstellung wird diese Gefahr erfahrungsgemäß nochmals erhöhen.

Wir könnten daher folgende Verhaltenshinweise geben:

- wichtig ist eine vorausschauende Fahrweise mit angepasster

Geschwindigkeit, auch tagsüber

- besondere Vorsicht gilt bei Straßenabschnitte, die durch

Wald-und Feldgebiete führen,

- neben Land- und Bundesstraßen muss auch auf Autobahnen mit

Wildwechsel gerechnet werden,

- auf die Beschilderung "Achtung Wildwechsel" achten,

- ein Wildtier kommt selten allein! Daher auf tierische Nachzügler

achten,

- genügend Abstand zum vorausfahrenden Verkehr halten, um auf

starkes Abbremsen oder auf plötzliche Ausweichlenkbewegungen der

anderen Verkehrsteilnehmenden reagieren zu können,

- fährt man mit Fernlicht, sollte beim Erkennen von Wildtieren auf

der Fahrbahn das Licht abgeblendet werden.

Trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen ist nicht jeder Wildunfall zu vermeiden. Unsere Verhaltenshinweise, falls es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall mit einem Tier gekommen ist:

- Am Unfallort anhalten und das Warnblinklicht anschalten, um

andere Verkehrsteilnehmende zu warnen und nicht zu gefährden,

- beim Aussteigen eine Warnweste anziehen und den Unfallort mit

einem Warndreieck absichern

- den Unfall bei der örtlichen Polizeidienststelle melden,

- verstorbene Wildtiere sollten, wenn gefahrlos möglich, von der

Fahrbahn gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden,

- ein verletztes Tier nicht anfassen,

- am Unfallort oder in sicherer Entfernung zum verletzten Tier auf

das Eintreffen der Polizei oder des Jagdpächters warten,

- eigene Bilder vom Unfallschaden fertigen.

Von der Polizei oder Jagdpächter erhält der Unfallbeteiligte eine Bescheinigung über den Unfallschaden, die in der Regel für die Versicherung benötigt wird.

WICHTIG: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht mitgenommen werden, sonst droht eine Strafanzeige wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB).“

 

 

 
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