Staatsanwaltschaft prüft Vorgänge im Zusammenhang mit Veröffentlichungen aus dem LKA-Bericht zur Weserrenaissance

Oberstaatsanwalt spricht von "unrichtigen Informationen" in dem Bericht des Madsack-Flaggschiffs HAZ

Hannover (wbn).  Nach dem auffallend zeitgleichen Bericht von Blättern des Madsack-Medienkonzerns in Hannover, Schaumburg und Hameln über Inhalte einer Untersuchung des Landeskriminalamtes Niedersachsen zur „Erlebniswelt Weser-Renaissance“ hat jetzt die Staatsanwaltschaft in Hannover  mit einer internen „Prüfung“ begonnen. Es soll wohl geprüft werden wer alles Kenntnis von dieser internen Akte erhalten hat.

Die Weitergabe des LKA-Berichtes an eine unbefugte Person könnte schon wieder mit einer Straftat verbunden sein. Oberstaatsanwalt  Manfred Knothe betonte heute Mittag in einem Gespräch mit den Weserbergland-Nachrichten.de, dass die Darstellung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) „unrichtige Informationen“ enthalten habe. Vom Landeskriminalamt Niedersachsen liegt den Weserbergland-Nachrichten.de folgende Stellungnahme vor:  „Unter Bezugnahme auf die aktuelle Medienberichterstattung (unter anderem Schaumburger Nachrichten) und den damit verbundenen Medienanfragen bezieht das Landeskriminalamt Niedersachsen wie folgt Stellung: Die polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren in Sachen EWR sind im Landeskriminalamt Niedersachsen geführt und mit Abgabe des Ermittlungsvorganges am 29. März 2010 an die Staatsanwaltschaft Hannover abgeschlossen worden.

 

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Bestandteil dieser Akten ist auch ein Abschlussbericht vom 1. März 2010, aus dem jetzt (18 Monate später) zitiert wird. Das LKA hat keine Informationen darüber, wer nach Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft - z.B. im Zuge von Akteneinsicht - Kenntnis von dem Ermittlungsbericht erhalten hat. Auch dies wird jetzt durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden.“

 
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