Jetzt gilt Leinenzwang

Waldi muss an der Leine durch den Wald – damit’s in der Kinderstube nicht drunter und drüber geht

Hameln/Holzminden/Nienburg (wbn). Jetzt herrscht in der Kinderstube der Natur absolute Ruhe. Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln.

„Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sei“, erklärt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). In den meisten Bundesländern gilt das für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in einigen Ländern liegt der Anfangstermin bereits im März.

 

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Die einzelnen Vorschriften für den Leinzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden. Informationen sind bei den Behörden erhältlich – unter anderem beim Ordnungsamt. Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. Verstöße werden meist mit Bußgeldern geahndet, kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden.

 
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