Rund 330 Polizeibeamte im Einsatz

Verbot des Vereins „Hells Angels MC Charter Göttingen“

Freitag 24. Oktober 2014 - Hannover/ Göttingen/ Adelebsen (wbn). Der Rockerclub „Hells Angels MC Charter Göttingen“ in Niedersachsen ist vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport verboten worden.

Die Verbotsverfügung wurde den 14 Vereinsmitgliedern, die überwiegend in Adelebsen und Umgebung wohnen, am heutigen Morgen von der Polizei zugestellt. Es erfolgten Hausdurchsuchungen in 16 Objekten in Niedersachsen. Im Einsatz waren insgesamt rund 330 Polizeibeamte, unter anderem unter Einbindung des Spezialeinsatzkommandos (SEK) und eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK). Damit ist der seit Herbst 2011 bestehende Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Es handelt sich um das erste Verbot eines Rockerclubs in Niedersachsen überhaupt.


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Im Lauf des Vormittags wurde umfangreiches Material sichergestellt, unter anderem verschiedene Motorräder der Marke Harley Davidson sowie Hieb- und Stichwaffen. Landespolizeipräsident Uwe Binias sagt: „Es ist gut, dass es in Niedersachsen erstmals gelungen ist, einem Verein die Begehung von Straftaten polizeilich nachzuweisen. Das ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität.“

Verbotsanlass

Mitglieder des „Hells Angels MC Charter Göttingen“ sind durch strafbares Verhalten im Be-reich rockertypischer Kriminalität aufgetreten. Diese Straftaten waren dem Verein klar zuzu-rechnen, denn sie stehen in einem inneren Zusammenhang mit dem Verein und sind mit Wissen und Billigung des Präsidenten bzw. mit seiner Beteiligung begangen worden.

Verbotsgründe

Das Vereinsverbot wurde nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz darauf gestützt, dass der Verein den Strafgesetzen zuwiderläuft. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Ver-dachts der versuchten Erpressung (§ 253 StGB) gegen Vereinsmitglieder, unter anderem den Anführer des Vereins. Darüber hinaus liegen polizeiliche Erkenntnisse zu weiteren Straftaten vor.

Auswirkungen des Verfahrens

Der Verein ist verboten, das Verbot ist für sofort vollziehbar erklärt worden, d. h. insbesondere:

Der Verein ist aufgelöst,

es sind keinerlei Aktivitäten durch den „Hells Angels MC Charter Göttingen“ mehr zulässig,

sämtliche Kennzeichen des Vereins dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet oder verbreitet werden, insbesondere der Namenszug am Clubhaus, der inzwischen durch die Polizei entfernt worden ist,

das Verbot erstreckt sich auch auf evtl. Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen,

das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und eingezogen.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot sind strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.

 

 
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