Weil bestimmte ethnische Gruppen offenbar benachteiligt werden
Willkommenskultur auch an der Disko-Tür: Kabinett stimmt Gesetzesentwurf zu

Donnerstag 24. September 2015 - Hannover (wbn). Mit einer Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) will die Landesregierung gegen Diskriminierung an der Diskotür vorgehen. Das Kabinett hat jetzt dem Gesetzentwurf in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.

Nach bereits erfolgter Verbandsbeteiligung kann er nun in die parlamentarische Beratung gehen. Konkret soll das NGastG um einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erweitert werden. Ziel sei es, eine staatliche Handhabe gegen Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Religion in Diskotheken zu schaffen, heißt es aus Hannover.

 

 

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Schon Ende Juni hatte sich der migrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Christos Pantazis für eine entsprechende Gesetzesänderung eingesetzt. „Die wiederholten Vorfälle von Diskriminierungen und auch rassistischen Äußerungen bei Einlasskontrollen haben uns veranlasst, dieses Thema rechtssicher zu bearbeiten“, erklärte er seinerzeit.

Wirtschaftsminister Olaf Lies ergänzt nun: „Bisher können abgewiesene Diskothekenbesucher nur zivilrechtlich gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen. Sie tragen dabei allein das Prozessrisiko. Wir wollen erreichen, dass künftig Behörden wirksam auf diese Form der Diskriminierung reagieren können und wollen deshalb einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand schaffen. Diese Form der Diskriminierung kann dann mit Geldbußen bis 10.000 Euro geahndet werden. Vor dem Hintergrund der Willkommenskultur in unserem Land hoffe ich, dass unser Gesetzentwurf eine breite Mehrheit im niedersächsischen Landtag findet.“

 
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